Propst Albrecht Kelner, Äbtissin Adelheid, Priorin Petrissa (Petze) und der Konvent zu Allendorf (Aldindorff) versetzen auf Wiederkauf Heinrich (Heintzen) und Eberhard Hesseberg (Hesburgin), Konrads Söhnen, für erhaltene 18 Gulden und 12 Viertel Korn, für die sie Pferde gekauft haben, sieben Äcker Wiesen by deme rubelande zu Vockenrode (Facken-) an deme forte. Eine Auslösung ist dem Propst oder Vormund des Klosters jederzeit mit derselben Summe möglich, sofern die Wiesen noch nicht gemäht sind. Wenn die Wiesen gerodet oder gefegt werden müssen, ist der Aufwand den Käufern bei der Auslösung zu erstatten; diesen Aufwand haben sie den Verkäufern jährlich mitzuteilen. Benötigen die Käufer ihr Geld, haben sie es dem Kloster mit Frist von zwei Monaten anzukündigen. Wollen Propst oder Vormund dies nicht wahrnehmen, ist eine Versetzung an Dritte für dieselbe Summe und den Aufwand möglich; das Lösungsrecht des Klosters bleibt davon unberührt. Es siegeln Propst und Konvent.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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