Äbtissin Katharina und der Konvent des Klosters Geisenfeld bekunden, dass sie nach Erlösung [der Kaufsumme] den Hauptbrief über einen Wiederkauf von Abt Wolfhard von St. Emmeram wieder innehaben und dass der vermisste Gegenbrief hierzu im Fall seiner Entdeckung diesem Wiederkauf nicht schädlich sein soll. Sie verzichten ferner auf alle Ansprüche auf die Gült, die St. Emmeram im Zusammenhang mit dem Wiederkauf von ihrem Kloster eingenommen hatte. S1=A1. S2=A2