A 32 - Niedere Seminare (Bestand)
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A 32
Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> A - Württembergische Kirchenleitung
1620-1928
Einleitung: In den Jahren nach 1950 wurde von Dekan i.R. D.Dr. Martin Leube, Korntal, ein erster Versuch unternommen, die Akten über Stift und Seminar zu ordnen. Im allgemeinen wurden die Bunde jedoch nur nach der Nummer des Registraturplans aneinandergereiht, einer wirklichen inneren Ordnung wurde der Bestand nicht unterworfen. Diese Arbeit wurde dann vom Landeskirchlichen Archiv im Jahre 1965 durchgeführt.
Das Stift in Tübingen und die Klosterschulen, die niederen Seminare, unterstanden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Konsistorium. Die Aufsicht über das Stift und über die Seminare wurde durch Reskript vom 22. Juni 1806 (Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, Bd. 11,2 Seite 340-341) der Oberstudiendirektion übertragen. Die Unterstellung unter die rein staatliche Oberstudiendirektion und deren Nachfolgebehörden blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Errichtung der Evang. Seminarstiftung auf 1. April 1928 unterstanden die niederen Seminare der Leitung und Verwaltung des Vorstands der Evang. Seminarstiftung, das Stift kam unter die Leitung und Verwaltung des Evang. Oberkirchenrats (Amtsblatt der Württ. Evang. Landeskirche Bd. 23,S. 161).
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Seminarstiftung wurden die Akten über das Stift und über die niederen Seminare, die bis dahin vom Kultministerium geführt wurden, dem Evang. Oberkirchenrat übergeben. Der Bestand A 31 und A 32 umfasst nun alle diejenigen Akten, die in der Zeit von 1806 - 1928 von staatlichen Stellen über das Stift und Seminare geführt und dann übergeben wurden. Im Gegensatz zu den übrigen Beständen des Landeskirchlichen Archivs liegt das Grenzjahr für die Übernahme der Akten ins Archiv bei A 31 und bei A 32 im Jahr 1928.
Die dauernden Änderungen in der Organisation der staatlichen Schulbehörden während des 19. Jahrhunderts blieben nicht ohne Einfluss auf die Führung der Akten. Die Bunde sind nicht einheitlich geführt, viele Betreffe wechseln, manches wurde kassiert, mit Verlusten ist zu rechnen.
Bei den Ordnungsarbeiten an den Beständen A 31 und A 32 wurde versucht, die Unebenheiten in der Aktenführung soweit als möglich auszugleichen. Wo es tunlich war, wurde die Gliederung des Registraturplans erhalten. Eine Konkordanz mit einem Vergleich zwischen den Registraturnummern und den Archivnummern der Bunde erscheint nicht notwendig, da die Akten nach der Registraturgliederung kaum zitiert sind und da diese Gliederung in vielem undeutlich blieb.
Die Akten wurden nach folgenden Hauptgruppen gegliedert:
Organisation; Stiftler bzw. Seminaristen; Lehrer, Beamte und sonstige Bedienstete; Ökonomisches
Die wichtigste Aktengruppe beim Bestand A 31, Stiftsakten, bilden die Halbjahresberichte. Aus ihnen sind zahlreiche Einzelheiten über die Organisation des Stifts und des Lehrbetriebs, über Lehrer und Schüler zu entnehmen. Dies gilt, obwohl die Reihe der Halbjahresberichte nicht mehr vollständig ist und obwohl die vorhandenen Bunde manche Lücken aufweisen. Normalerweise enthalten die Halbjahresberichte das Begleitschreiben zum Bericht, Strafverzeichnisse, allgemeine wissenschaftliche Zeugnisse, Zeugnisse des Predigerseminars, Musikzeugnisse, Deklamationszeugnisse, Verzeichnis der Aufsatzthemen, Bericht des Seminararztes Sittenzeugnisse des Rektors der Universität für die Stadtstudenten, Zugehörigkeit zu Verbindungen.
Aus den Akten über die Stiftler und Seminaristen wurden die meisten Stücke ausgeschieden und auf die entsprechenden Personalakten verteilt. Allgemeine Akten, Akten die mehrere Studierende betreffen sowie Akten, deren Bezugsperson nicht genau zu klären war, verblieben beim Bestand A 31. Seminaristen, die nicht zum Theologiestudium kamen, vor dem Ende des Studiums starben oder aus dem Seminar austraten und nicht zu identifizieren waren, wurden in Bund 20 - 23 des Bestandes A 32 alphabetisch geordnet. Sofern der Vater eines solchen Seminaristen Pfarrer der württ. Landeskirche war, wurden die Akten des Sohnes, auch wenn dieser selbst nicht Theologie studierte, zu den Akten des Vaters gelegt.
Neben den Stifts- und Seminarakten sind auch die Akten des Bestandes A 26, Allgemeine Kirchenakten, für Nachforschungen heranzuziehen. Dort kommen vor allem die Akten über Stift, Universität, Seminare und über die Dienstprüfungen der Pfarrer in Frage (Bd. 1013-1048).
Der Bestand A 32 umfasst 144 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1620-1928 mit einem Umfang von 5 lfd. m.
Das vorliegende Findbuch wurde 2011 von Daniel Schuler retrokonvertiert.
Das Stift in Tübingen und die Klosterschulen, die niederen Seminare, unterstanden bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts dem Konsistorium. Die Aufsicht über das Stift und über die Seminare wurde durch Reskript vom 22. Juni 1806 (Reyscher, Sammlung der württ. Gesetze, Bd. 11,2 Seite 340-341) der Oberstudiendirektion übertragen. Die Unterstellung unter die rein staatliche Oberstudiendirektion und deren Nachfolgebehörden blieb bis nach dem Ersten Weltkrieg. Nach der Errichtung der Evang. Seminarstiftung auf 1. April 1928 unterstanden die niederen Seminare der Leitung und Verwaltung des Vorstands der Evang. Seminarstiftung, das Stift kam unter die Leitung und Verwaltung des Evang. Oberkirchenrats (Amtsblatt der Württ. Evang. Landeskirche Bd. 23,S. 161).
Im Zusammenhang mit der Errichtung der Seminarstiftung wurden die Akten über das Stift und über die niederen Seminare, die bis dahin vom Kultministerium geführt wurden, dem Evang. Oberkirchenrat übergeben. Der Bestand A 31 und A 32 umfasst nun alle diejenigen Akten, die in der Zeit von 1806 - 1928 von staatlichen Stellen über das Stift und Seminare geführt und dann übergeben wurden. Im Gegensatz zu den übrigen Beständen des Landeskirchlichen Archivs liegt das Grenzjahr für die Übernahme der Akten ins Archiv bei A 31 und bei A 32 im Jahr 1928.
Die dauernden Änderungen in der Organisation der staatlichen Schulbehörden während des 19. Jahrhunderts blieben nicht ohne Einfluss auf die Führung der Akten. Die Bunde sind nicht einheitlich geführt, viele Betreffe wechseln, manches wurde kassiert, mit Verlusten ist zu rechnen.
Bei den Ordnungsarbeiten an den Beständen A 31 und A 32 wurde versucht, die Unebenheiten in der Aktenführung soweit als möglich auszugleichen. Wo es tunlich war, wurde die Gliederung des Registraturplans erhalten. Eine Konkordanz mit einem Vergleich zwischen den Registraturnummern und den Archivnummern der Bunde erscheint nicht notwendig, da die Akten nach der Registraturgliederung kaum zitiert sind und da diese Gliederung in vielem undeutlich blieb.
Die Akten wurden nach folgenden Hauptgruppen gegliedert:
Organisation; Stiftler bzw. Seminaristen; Lehrer, Beamte und sonstige Bedienstete; Ökonomisches
Die wichtigste Aktengruppe beim Bestand A 31, Stiftsakten, bilden die Halbjahresberichte. Aus ihnen sind zahlreiche Einzelheiten über die Organisation des Stifts und des Lehrbetriebs, über Lehrer und Schüler zu entnehmen. Dies gilt, obwohl die Reihe der Halbjahresberichte nicht mehr vollständig ist und obwohl die vorhandenen Bunde manche Lücken aufweisen. Normalerweise enthalten die Halbjahresberichte das Begleitschreiben zum Bericht, Strafverzeichnisse, allgemeine wissenschaftliche Zeugnisse, Zeugnisse des Predigerseminars, Musikzeugnisse, Deklamationszeugnisse, Verzeichnis der Aufsatzthemen, Bericht des Seminararztes Sittenzeugnisse des Rektors der Universität für die Stadtstudenten, Zugehörigkeit zu Verbindungen.
Aus den Akten über die Stiftler und Seminaristen wurden die meisten Stücke ausgeschieden und auf die entsprechenden Personalakten verteilt. Allgemeine Akten, Akten die mehrere Studierende betreffen sowie Akten, deren Bezugsperson nicht genau zu klären war, verblieben beim Bestand A 31. Seminaristen, die nicht zum Theologiestudium kamen, vor dem Ende des Studiums starben oder aus dem Seminar austraten und nicht zu identifizieren waren, wurden in Bund 20 - 23 des Bestandes A 32 alphabetisch geordnet. Sofern der Vater eines solchen Seminaristen Pfarrer der württ. Landeskirche war, wurden die Akten des Sohnes, auch wenn dieser selbst nicht Theologie studierte, zu den Akten des Vaters gelegt.
Neben den Stifts- und Seminarakten sind auch die Akten des Bestandes A 26, Allgemeine Kirchenakten, für Nachforschungen heranzuziehen. Dort kommen vor allem die Akten über Stift, Universität, Seminare und über die Dienstprüfungen der Pfarrer in Frage (Bd. 1013-1048).
Der Bestand A 32 umfasst 144 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum 1620-1928 mit einem Umfang von 5 lfd. m.
Das vorliegende Findbuch wurde 2011 von Daniel Schuler retrokonvertiert.
144 Verzeichnungseinheiten, 5 lfd. m
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.08.2025, 11:05 MESZ