Bernhard ("Petze") Gertner, Johannes Koch, Bernhard Ethuser und Johannes Habermann, alle gesessen zu Burglauer ("Burgkluer"), bekennen, dass ihnen der Komtur der Deutschordenskommende in Münnerstadt Ulrich von Nürnberg 8 Morgen freieigene Weinberge der Kommende in der Gemarkung Burglauer zu Erbrecht verliehen hat. Sie haben davon der Kommende jedes Jahr ein Drittel der Ernte abzuliefern. Die Beständner sollen die Weinberge so untereinander aufteilen, dass jeder ungefähr 2 Morgen erhält. Jede weitere Teilung ist ihnen untersagt. Sie müssen jedes Jahr gemeinsam mit der Lese beginnen und der Kommende den Lesetermin rechtzeitig mitteilen. Bis die Weinberge stockrecht sind, haben sie jedes Jahr 100 neue Reiser in jedem Morgen zu setzen. Außerdem müssen sie jeden Morgen mit jährlich 2 Fuder Mist düngen. Die Weinberge sind in gutem Kulturzustand zu halten und alle notwendigen Arbeiten rechtzeitig durchzuführen. Der Komtur kann die Weinberge jedes Jahr mit dem für Weinbau zuständigen Kommendebeamten und ein oder zwei weiteren Sachverständigen besichtigen und bei offensichtlichen Versäumnissen Geldstrafen verhängen, notfalls auch die Ernte pfänden oder das Lehen entziehen. Jeder Pächter kann seinen Anteil an den Weinbergen verkaufen, allerdings nur an geeignete Winzer, die auch der Kommende genehm sind. Diese müssen sich dann ihren erkauften Anteil vom amtierenden Komtur verleihen lassen und dabei den üblichen Handlohn entrichten. Auf Bitte der Beliehenen siegelt Manegold von Ostheim. Der geben ist 1413 am sontage nest vor santt Mertinstage des heiligen bischoffes. Aussteller: Bernhard Gertner, Johannes Koch, Bernhard Ethuser und Johannes Habermann. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt