Vor Degenhard (Degenhardt) Kremer, Gograf (gogreve) und Richter in Attendorn (Attendarnen) sowie den Schöffen Wilhelm (Willem) Tutel und Peter Bastau (Bastoue) sowie sämtlichen Schöffen des Gogerichts zu Attendorn (Attendarnen) ließ Johann Kauke (Gordt Koucken in Serkenrode wird 1565 erwähnt (Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen I, S. 148)) von Serkenrode (Seckenrodde)(5 km nordöstlich von Schönholthausen) durch seinen Vorsprecher (erlaubten vursprechen) gegen Hans Schulte im Siepen (Hans im Sypenn zu Schönholthausen wird 1565 erwähnt (Die Schatzungsregister des 16. Jahrhunderts für das Herzogtum Westfalen I, S. 230)) zu Schönholthausen (Schonholthußen) am 21. Januar (ahm dage Angneti virginis) wegen der aus zwei Jahren rückständigen Rentenzahlung eines Kapitals von 20 Goldgulden klagen. Am 16. Februar (mandach post Invocavit) wurde die Klage erneuert, am 2. März (mandage post Oculi) wurde der Beklagte vorgeladen und die Hauptbriefe vorgelegt. Der Beklagte erschien ohne die Forderungen zu erfüllen, worauf der Kläger das Recht erhielt, seine Anprüche aus dem Gut des Beklagten zu befriedigen, doch sollte er den Urteilsspruch zuvor dem Erbherren des Beklagten innerhalb eines Monats mitteilen, andernfalls darf der Beklagte sowohl den Hof wie sein Erbe und Gut weiterhin nutzen. Siegelankündigung: Das Schöffenkolleg des Gogerichts zu Attendorn. Angekündigte Unterschrift: Zacharias Ohem, geschworener Gerichtsschreiber (dicti judicii schriba juratus). (mandage post Misericordia domini).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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