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Rechtsstreit zwischen den Erben von Palant und von Harff zu Dreiborn betr. das Erbmarschallamt des Landes Jülich bzw. eine aus Erbvergleichen über dasselbe herrührende Forderung von 30 00 Goldgulden
Rechtsstreit zwischen den Erben von Palant und von Harff zu Dreiborn betr. das Erbmarschallamt des Landes Jülich bzw. eine aus Erbvergleichen über dasselbe herrührende Forderung von 30 00 Goldgulden
Harff-Dreiborn, Akten (AA 580) >> 5. Familien von Metternich, von Densborn, Hurth von Schöneck und Pront von Horchheim gen. von der Broel >> 5.3. Güter und Gerechtsame der Familie Hurth von Schöneck >> 5.3.3. Jülichsches Erbmarschallamt
1634 - 1744
Enthaeltvermerke: Enthält: Vertrag zwischen Johann von Harff und Johann Bertram von Gertzen gen. Sintzig zu Sommersberg, Gemahl bzw. Stiefvater der Erbin des Amtes Maria Katharina von Metternich, betr. Übertragung des Amtes an von Gertzen 1634; Vergleich zwischen denselben sowie ihren Ehefrauen über die Erbfolge des Amtes 1635; Heiratsvertrag zwischen Ferdinand Freiherrn von Palant zu Borschemich und Maria Katharina Ignatia von Gertzen. gen. Sintzig, Tochter des Johann Bertram von Gertzen gen. Sintzig und der Maria Elisabeth Print von Horchheim gen. von der Broel, Witwe Emunds von Metternich, 1652; kurfürstliche Bestätigung des Besitzes des Amtes für von Gertzen 1667; Prozeß zwischen den Erben von Palant und von Harff vor einer kurfürstlichen Kommission 1711; Stand der Streitigkeiten um das Erbmarschallamt und die broelsche Hinterlassenschaft 1744