Hans Heni von Ringgenweiler bekennt, daß Andreas [II. Öchslin], Abt zu Weingarten, ihm als Zinslehen Haus, Hof und Krautgärtlein in Ringgenweiler verliehen hat laut des im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Demnach hatte er die Hälfte des Lehenhofs schon bisher als Trager seiner Ehefrau Ursula Brendlin inne, durch deren Tod er an das Kloster zurückgefallen ist. Er muß Haus und Gütlein in gutem Zustand halten und gibt dem Kloster jährlich eine Fasnachthenne. Martin Bidermann, der den halben Hof zu Lehen empfangen hat, gibt er jährlich 1 ß d. Im übrigen muß er leisten, was er von einem solchen Gnaden- und Bestandlehen schuldig ist und wie er es angelobt hat. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen kann das Kloster das Haus einziehen. Wenn er es verkaufen will, muß er es zuerst Bidermann anbieten, der es um 5 ß d billiger erwerben kann als andere Interessenten.