Appellationis Auseinandersetzung um die Reihenfolge bei der Befriedigung von Ansprüchen an einem Erbe
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1451
Wismar H 172 (W H n. 172)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
(1756-1765) 20.05.1765-28.09.1765
Kläger: (2) Carl Hinrich Hudemann, Müller zu Tempzin, jetzt bei Parchim (Kl. in 1. Instanz)
Beklagter: Johann Hinrich Wehrhagen, sein Mitgläubiger beim Konkurs des Müllers Peter Christian Spahr (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat Peter Christian Spahr 300 Rtlr zum Ankauf der Kluismühle und Kluisburg zu Wismar geliehen und bei dessen Tod sein Geld zurückgefordert. Er wird vom Rat aufgefordert nachzuweisen, daß Spahr das Geld wirklich in der Mühle angelegt hat. Da ihm dies nicht gelingt, wird er als nachrangiger Gläubiger betrachtet und bei der Verteilung der Masse benachteiligt. Er appelliert an das Tribunal, das den Rat am 19.09.1765 zur Änderung des Urteils auffordert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765
Prozessbeilagen: (7) Obligation Spahrs für Hudemann über 300 Rtlr mit 5 % Zinsen vom 16.09.1756; Auszug aus dem Liquidationsprotokoll vom 07.07.1761; Auszug aus dem Prioritätsurteil des Ratsgerichts vom 07.09.1763; Kaufvertrag zwischen Jochim Barg und Spahr über die Kluis vom 17.10.1763; Ratsgerichtsurteile vom 22.10.1763 und 13.02.1765; Ratsgerichtsprotokolle vom 05.11.1763 und 16.11.1763; Supplik des Kl.s an das Ratsgericht (o.D.); von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 22.02.1765
Beklagter: Johann Hinrich Wehrhagen, sein Mitgläubiger beim Konkurs des Müllers Peter Christian Spahr (Bekl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hat Peter Christian Spahr 300 Rtlr zum Ankauf der Kluismühle und Kluisburg zu Wismar geliehen und bei dessen Tod sein Geld zurückgefordert. Er wird vom Rat aufgefordert nachzuweisen, daß Spahr das Geld wirklich in der Mühle angelegt hat. Da ihm dies nicht gelingt, wird er als nachrangiger Gläubiger betrachtet und bei der Verteilung der Masse benachteiligt. Er appelliert an das Tribunal, das den Rat am 19.09.1765 zur Änderung des Urteils auffordert.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1765 2. Tribunal 1765
Prozessbeilagen: (7) Obligation Spahrs für Hudemann über 300 Rtlr mit 5 % Zinsen vom 16.09.1756; Auszug aus dem Liquidationsprotokoll vom 07.07.1761; Auszug aus dem Prioritätsurteil des Ratsgerichts vom 07.09.1763; Kaufvertrag zwischen Jochim Barg und Spahr über die Kluis vom 17.10.1763; Ratsgerichtsurteile vom 22.10.1763 und 13.02.1765; Ratsgerichtsprotokolle vom 05.11.1763 und 16.11.1763; Supplik des Kl.s an das Ratsgericht (o.D.); von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 22.02.1765
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ