Matheus Eberlin von Ringgenweiler bekennt, daß Johann [VIII. Stephani], Abt zu Petershausen, ihm als Lehenträger der Maria Bidermänin, Tochter des +Martin Biderman von Ringgenweiler, Hof und Gut daselbst als Erblehen verliehen hat laut eines im folgenden inserierten Leihebriefs. Zu dem Hof gehören neben den Gebäuden, darunter Ofenhaus und Wagenschopf ein Baumgarten, in dem ein zur Zeit von Matheus Aßman bewohntes Seldhäuslein gebaut wurde, ferner 16 Jauchart Äcker auf Hohensteig, 14 auf Hebsack und 14 1/2 im Huedenberg, 4 Mannsmahd Wiesen, ein Baindgärtlein, das jetzt mit Hans Heni ausgemarkt wurde. Ausgenommen ist das Häuslein, das Hans Heni gesondert verliehen wurde. Eberlin muß das Lehengut in gutem Zustand halten. Jährlich zu Martini reicht er als Zins 4 Scheffel Vesen und 24 Streichen Hafer Ravensburger Währung, 30 ß d ringer Münze, 2 Fasnachthennen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu bestanden und mit 3 lb d verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster bzw. Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger kaufen können als andere Erwerber. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden.