Diterich von und zu Weiler bekennt, von Christoph Ludwig Graf zu Löwenstein-Wertheim gemäß inseriertem Lehnbrief für sich und seinen Bruder Burckhart als Vergeltung für das Haus mit Hofraite, Scheuer, Stall und weiterem Zubehör zu und bei Löwenstein, das einst Wolff von Weiler und dessen Eltern von der Grafschaft Löwenstein als Burglehen innegehabt hatten und das vorzeiten verkauft worden ist, einen jährlichen Zins von 20 Gulden Landeswährung als Burglehen empfangen zu haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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