Der Deutschordensbruder und Pfarrer zu Münnerstadt ("Mu/e/nrstat") Dietrich von Fronhausen auf der einen Seite sowie der Prior Konrad von Rodach ("Rota") und der Konvent des Augustinerklosters in Münnerstadt auf der anderen Seite legen durch einen gütlichen Vergleich neu entstandene Streitigkeiten wegen der Ausübung seelsorgerlicher Rechte in Münnerstadt durch die Augustiner bei. Diesem Vergleich stimmen auf Seiten des Deutschen Orden der Komtur in Münnerstadt Wolfram von Aurach ("Urach") sowie Johannes Zachariä als vom Prior der Ordensprovinz Thüringen und Sachsen des Augustinerordens Andreas [Twemut] bevollmächtiger Vertreter -seine Vollmacht ist im Wortlaut inseriert- zu. Beide Seiten verpflichten sich, diesen Vergleich bei einer Strafe von 200 Gulden einzuhalten. Der Vergleich wird von dem öffentlichen Notar Volmar von Miltenberg beurkundet. Zeugen: Aus dem Domstift Würzburg der Domherr Wilhelm von Bibra sowie die Domvikare Heinrich von Meiningen und Peter Eckhard, die Kleriker Johannes Helmbold und Johannes von Miltenberg und viele andere. Aussteller: Volmar von Miltenberg, öffentlicher Notar. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt