Prior Johann, Priorin Johanna und der Konvent des Praemonstratenserinnenklosters Schillingskapellen erlauben ihren Konventschwestern Ryncgelen van Gylstorpe und Stynen van Gylstorpe, auf ihren Hof zu Dottendorf und alle zugehörigen Güter und Rechte zu Händen des Abtes Christian und des Konventes zu Heisterbach zu verzichten.