Nachdem Kaspar Knoll zu Orlach dem Hans Swicker zu Windisch-Brachbach aus seinem der Präsenz bei St. Michael in Schwäbisch Hall gültpflichtigen und nach Anstößern näher bezeichneten Feldlehen in Niedersteinach 18 Morgen Äcker, Wiesen und Gehölz mit Zustimmung der Stättmeister und Präsenzpfleger um eine bestimmte Summe Geldes verkauft hat, verschreibt er den Pflegern namens des genannten Swicker aus dessen neuerworbenen Gütern eine jährliche und ewige Herrengülte von 13 sh, zwei Herbsthühnern und einem Fastnachtshuhn sowie aus den ihm noch verbleibenden 1 1/2 Morgen des Feldlehens eine Gülte von jährlich einem Schilling und zwei Herbsthühnern. Verkäufer und Käufer bestätigen, dass ihre Güter nunmehr der städtischen Obrigkeit und Territorialhoheit unterstellt und abgabenpflichtig (v.a. Grabengeld) sind und bleiben, und geloben auch namens ihrer Erben stets pünktliche Entrichtung vorstehend genannter Gülten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner