Jakob Krafft von Dellmensingen (Telmasingen) und Mang Krafft, beide Räte und Bürger zu Ulm, verleihen als Lehensherren der Kaplaneipfründe der Dreikönigskapelle zu Ulm dem Ulrich Braun d. J. die zur Kaplanei gehörigen Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör als Erblehen. Als jährliche Abgaben sind 4 Pfd. Heller, 4 Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn zu leisten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller, ein Kaufrecht für Braun und seine Nachkommen ist festgelegt. Unerlaubte Anleihen auf die Mühle sind untersagt und werden mit Entzug des Lehens bestraft. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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