Schiedsrichterliche Entscheidung über die zwischen Abt Albrecht von Ellwangen und dem Konvent strittigen Ansprüche auf die Propstei Frauenzell, wonach dieselbe für immer bei dem Kelleramt des Konvents Ellwangen zu verbleiben hat und als Widerlegung dem Abt zuzuweisen war,werden die Vogtei zu Stimpfach, die von der Herrschaft Hohenlohe erkauft wurde, die Güter zu Röhlingen, welche von Kuon von Killingen (Kuellingen) erkauft worden, nach vorgängiger Leistung der Pfandansprüche, welche Chuntz von Uetzlingen darauf hat, aus der "gemeinen Sparung" des gesamten Gotteshauses, und mehrere Wiesen; Schiedsrichter: Herdegen von Hürnheim (Huernhein) und Konrad (Chunrad) von Pfahlheim (Pfalhein), beide Ritter, Heinrich Toebler, Kirchherr zu Hüttlingen und Syfrid, Kirchherr zu Spechbach.