Forstamt Wünnenberg (Bestand)
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D 6 B Wünnenberg
Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) >> 1.2.1. Verwaltung >> 1.2.1.9. Agrarordnung, Forstverwaltung >> 1.2.1.9.2. Forstverwaltung
1817-1967
Verwaltung, Personal und Dienstgrundstücke; Bausachen; Grenz-, Areal- und Grundstücksangelegenheiten; Vermessung und Taxation; Forsteinrichtung; Forstkultur; Holznutzung; Nebennutzung; Jagdwesen; Forstschutz; Berechtigungen und deren Ablösung; Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen; Forststatistiken; Kriegs- und Notstandsmaßnahmen, freiwilliger Arbeitsdienst; Naturdenkmalpflege; forstliches Versuchswesen.
Bestandsgeschichte: 1820 Oberförsterei Wünnenberg; 1971 aufgelöst; Nachfolgebehörde: Staatliches Forstamt Büren.
Form und Inhalt: Verwaltungs- und Behördengeschichte:
Die Forstwaldungen von Wünnenberg, seit 1355 durch den Verkauf der Wünnenberger Linie der Edelherren zu Büren im Besitz des Fürstbistums Paderborn, fielen im Jahre 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss zusammen mit Paderborn an den preußischen Staat, wurden also preußischer Staatsforst. Es handelte sich um Waldbesitz in den Gemarkungen der Gemeinden Wünnenberg, Bleiwäsche, Leiberg und Fürstenberg. Abgesehen von einer im Jahre 1860 aufgrund der preußischen Gesetzgebung (Gemeinheitsteilungsordnung von 1821, Ergänzungsgesetz von 1850) zum Zwecke der Ablösung umfangreicher Weideberechtigungen erfolgten Abtretung von 120 Hektar haben die Waldungen keine erheblichen Änderungen erfahren.
Seit 1897 zerfällt das Revier in vier mit den Schutzbezirken zusammenfallende Blöcke: Bleiwäsche, Waldbach, Messenberg und Leiberg. Messenberg war als letzter Schutzbezirk gegründet worden aus Teilen von Waldbach und Leibach.
Im Fürstentum Paderborn gab es bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts weder in der Hofkammer noch in den Ämtern eine besondere Forstdienststelle. Die Forstverwaltung wurde vielmehr von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 wurde ein Oberförster als "Holzinspektor" eingesetzt und 1718 der Oberforstmeister von Geismar berufen, der eine umfassende Beschreibung der fürstbischöflichen Forsten durchführte.
Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelangte das Forstwesen in Paderborn zu einer gewissen Selbständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun von den Amts- oder Obervögten als Vorgesetzte der Revierförster und Waldwärter vorgenommen.
Weder die Säkularisation noch die Zeit unter französischem Einfluss - Paderborn fiel zunächst 1807 an das neu gegründete Königreich Westfalen unter Jerome Bonaparte und 1813 wieder an Preußen; endgültig jedoch erst durch den Wiener Kongress - hatten hier auf der untersten Ebene eine Änderung gebracht. Nach französischem Vorbild wurde im Königreich Westfalen als eine von sechs weiteren die Konversation der Forsten und Gewässer zu Osnabrück und nachdem Osnabrück an Frankreich gefallen war, die Konversation der Forsten und Gewässer zu Rinteln gebildet, die das gesamte Weserdepartement und die Distrikte Höxter und Paderborn umfasste. Unter der Leitung eines Konservators beaufsichtigten "Gardes genereux", "Inspecteurs de Premiere Classe" und "Sous-Inspecteurs de Deucieme Classe" die einzelnen Forstbezirke. Die Inspektion der Forsten und Gewässer zu Büren wurde von Inspecteur Meyer geleitet. Ab 1811 nannte sie sich zwar "Inspektion Paderborn", hatte jedoch weiterhin ihren Dienstsitz in Büren. Ihr unterstand auch das Forstgebiet der späteren Oberförsterei Wünnenberg. 1817 wurde durch Preußen die Forstverwaltung neu organisiert. Die Revierverwaltung übernahm ein Oberförster und der Forstschutz oblag den Förstern oder Unterförstern. Die Oberförsterei Wünnenberg unterstand nun der 1817 gebildeten Forstinspektion Neuhaus und die Forstinspektoren oder Forstmeister waren unmittelbare Vorgesetzte der Oberförster und Forstkassenrendanten. Mit dem 1. Juni 1830 übernahm der Forstinspektor zu Paderborn die Verwaltung der bisherigen Inspektionen Neuhaus und Hardehausen, die somit zugunsten der neu wiedereingerichteten Paderborner Inspektion aufgelöst wurden. Die Oberförsterei Wünnenberg gehörte damit von diesem Zeitpunkt an zur Forstinspektion Paderborn. Laut Erlass des Finanzministers vom 11. Juni 1869 wurde auch sie aufgehoben. Der für sie zuständige Forstmeister wurde zugleich Mitglied des Regierungskollegiums in Minden. Die Akten der bisherigen Inspektionsregistratur ordnete man nach Aussonderung der zu vernichtenden Unterlagen in die Regierungsforstregistratur ein. Die mehr als ein Jahrhundert lang im Rahmen einer kollegialen Regierungsabteilung (Abteilung III für direkte Steuern, Domänen und Forsten) arbeitende Mittelinstanz erfuhr seit 1932/33 mehrere Veränderungen. 1933 gaben die Regierungsforstämter ihre Selbständigkeit auf. Sie wurden in die Bezirksregierungen als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen eingegliedert. Dies bedeutete für Wünnenberg, dass es nach Auflösung der Regierung zu Minden der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten unterstellt war. 1956 wandelte man die Forstabteilungen in Dezernate um. Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 gingen nach Paragraph 54 Absatz 1 des Landesforstgesetzes vom 29. Juli 1969 die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Das Forstamt Wünneberg wurde 1971 aufgelöst. Nachfolgebehörde wurde das staatl. Forstamt Büren.
Das Forstamt Wünnenberg lag im Kreis Büren. Das Kreisgericht dort - in den Akten auch als "Land- und Stadtgericht" bezeichnet - war für Forstvergehen zuständig; für Holzdiebstähle auch das Amtsgericht in Fürstenberg sowie die Kreisgerichtskommission in Fürstenberg.
Bestand
Der Bestand D 6 B Wünnenberg umfasste zunächst rund 360 Akten mit einer Laufzeit von circa 1830 bis 1930; ganz vereinzelt auch darüber hinaus. Die Ablieferung dieser Akten erfolgte durch das Forstamt Wünnenberg und gliederte sich in die zwei Zugänge 61/1967 und 73/1967. Eingeordnet wurde auch eine bereits an das Staatsarchiv Münster abgegebene Akte der Oberförsterei Wünnenberg. Vor 1815 abgeschlossene Akten wurden an das Staatsarchiv Münster abgegeben, Akten der Forstinspektion Neuhaus dem Bestand D 6 A Paderborn zugeordnet.
Registraturgeschichte
1841 wurde ein Registraturplan für die Forstinspektion Paderborn und die dazugehörigen Oberförstereien aufgestellt. Sein Signaturschema lautet: Capitel -Titel - Section - Littera - littera - Fach - (Cap. Tit. Sect. Lit. lit. - Fach), wobei "Cap." jeweils die Sachgruppe bildet und "Tit." die einzelnen dazugehörigen Gruppen. Im Plan war die Anlage einer General- und die einer Spezialakte (Sect. I, Sect. II) vorgesehen, sehr häufig finden sich in diesem Bestand jedoch Aktenbände, die sowohl Generalia als auch Spezialia enthalten, bei der Signaturangabe aber nur unter einer Sektionsbezeichnung laufen.
In Bezug auf das Äußere der Akten wurde angeordnet - und auch eingehalten -, dass links oben auf dem festen Deckel die Signatur - und zwar untereinander - zu stehen habe und die Anordnung der Titel folgendermaßen auszusehen habe:
Acta gen (oder Spez, meistens fehlt bei Spezialakten eine nähere Angabe) der Oberförsterei X
betreffend
[Titelangabe]
Dieser Plan wurde 1871 abgelöst und sämtliche Akten umsigniert in: Fach Tit. Nr.. Der "Titel" ist hier gleichzusetzen mit "Cap." der vorhergehenden Schicht. Schließlich fällt das "Fach" ganz fort und es steht als Signatur nur noch Titel und Nr. (Beispiel: III 2). In einigen Fällen fehlt die Nummer sogar. Dieser Registraturplan von 1871 war für eine Neuordnung der Sachgruppen in der Regel anzuwenden, wenn sie auch in der Reihenfolge umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen.
Verzeichnung und Klassifikation
Die Titel konnten zum Teil übernommen werden, einige reichten allerdings für archivische Zwecke nicht aus und wurden ergänzt oder umgebildet. Wegen der Masse des Stoffes, der besonders in einigen Akten behandelt wird, musste in diesen Fällen mit Enthält - Vermerken oder mit mehrteiligen Titeln gearbeitet werden. Gebildet wurden 12 Sachgruppen, darunter die entsprechenden Untergruppen. Einige dieser Untergruppen behandeln aus zuvor erwähnten Gründen recht umfangreiche Themenkreise. Ein Beispiel für dieses Problem bietet der Klassifikationspunkt 6.2 (Holzeinschlag, Hauungspläne und -rechnungen, Holzhauerlohntarif, Holzhauerlohnsrechnungen, Materialabnutzung). Dieser ganze Themenbereich wird hier meist in einer Akte behandelt. Um eine Überzahl von Verweiskarten zu vermeiden, bestand die einzige Möglichkeit darin, für diesen Bereich nur einen Klassifikationspunkt zu bilden und alles, was die Aktenbände enthalten, im Klassifikationstitel anzugeben.
Ein ähnliches Problem ergab sich bei den im Registraturplan unter XV aufgeführten Bänden "Vermischtes". Diese Akten wurden je nach Inhalt anderen Klassifikationspunkten zugeordnet. Mit Hilfe von Verweisen wurde jeweils auch auf ähnliche, unter anderen Klassifikationspunkten verzeichnete Akten hingewiesen. Innerhalb der einzelnen Klassifikationspunkte wurde das Sachprinzip der Chronologie vorgezogen. Das heißt, zusammengehörige Aktentitel blieben zusammen. Innerhalb dieser Sachsystematik sind die Titel chronologisch, oder bei Personen und Orten alphabetisch geordnet. Die einzelnen Generalakten ließen sich nicht immer an den Anfang der Verzeichnung stellen, da es angebracht schien, die Generalia in den infrage kommenden Fällen innerhalb der Klassifikationsgruppe jeweils vor die Akten zu setzen, zu denen sie inhaltlich gehören. Schlichtweg um den Zusammenhang zwischen Generalia und Spezialia zu wahren.
Kassationen
Zur Kassation bestimmt wurden vier Aktenbände, die aufgrund ihrer geringen Aussagekraft als nicht archivwürdig erschienen. Sie behandelten teilweise nur Einzelfälle, die in keiner Weise von Interesse waren. Es handelte sich hierbei um Schriftwechsel mit Holzhändlern, in dem die einzelnen Händler anfragten, wann das von ihnen gekaufte Holz abfuhrbereit sei etc.. Die drei anderen betroffenen Aktenbände waren deshalb nicht aufhebenswert, weil sie zum einen nur wenige Blatt enthielten und zum anderen ihr Inhalt in anderen Akten ebenfalls behandelt wird.
Ergänzende Überlieferung
Eine Verkehrskarte des Forstamtes Wünnenberg wurde dem Bestand D 73 (Allgemeine Kartensammlung) unter der Signatur D 73 Nr. 5/5831 angegliedert; eine Wirtschaftskarte der Oberförsterei Wünnenberg unter der Signatur D 73 Nr. 4/18578.
Weitere Unterlagen des Forstamtes Wünnenberg befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren (Haus Bürenscher Fonds).
Es ist nach Bestellnr. zu zitieren:
D 6 B Wünnenberg Nr.
Detmold im Juli 1973 und Januar 2013
gez. Simon und Schumacher
Bestandsgeschichte: 1820 Oberförsterei Wünnenberg; 1971 aufgelöst; Nachfolgebehörde: Staatliches Forstamt Büren.
Form und Inhalt: Verwaltungs- und Behördengeschichte:
Die Forstwaldungen von Wünnenberg, seit 1355 durch den Verkauf der Wünnenberger Linie der Edelherren zu Büren im Besitz des Fürstbistums Paderborn, fielen im Jahre 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluss zusammen mit Paderborn an den preußischen Staat, wurden also preußischer Staatsforst. Es handelte sich um Waldbesitz in den Gemarkungen der Gemeinden Wünnenberg, Bleiwäsche, Leiberg und Fürstenberg. Abgesehen von einer im Jahre 1860 aufgrund der preußischen Gesetzgebung (Gemeinheitsteilungsordnung von 1821, Ergänzungsgesetz von 1850) zum Zwecke der Ablösung umfangreicher Weideberechtigungen erfolgten Abtretung von 120 Hektar haben die Waldungen keine erheblichen Änderungen erfahren.
Seit 1897 zerfällt das Revier in vier mit den Schutzbezirken zusammenfallende Blöcke: Bleiwäsche, Waldbach, Messenberg und Leiberg. Messenberg war als letzter Schutzbezirk gegründet worden aus Teilen von Waldbach und Leibach.
Im Fürstentum Paderborn gab es bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts weder in der Hofkammer noch in den Ämtern eine besondere Forstdienststelle. Die Forstverwaltung wurde vielmehr von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 wurde ein Oberförster als "Holzinspektor" eingesetzt und 1718 der Oberforstmeister von Geismar berufen, der eine umfassende Beschreibung der fürstbischöflichen Forsten durchführte.
Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts gelangte das Forstwesen in Paderborn zu einer gewissen Selbständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun von den Amts- oder Obervögten als Vorgesetzte der Revierförster und Waldwärter vorgenommen.
Weder die Säkularisation noch die Zeit unter französischem Einfluss - Paderborn fiel zunächst 1807 an das neu gegründete Königreich Westfalen unter Jerome Bonaparte und 1813 wieder an Preußen; endgültig jedoch erst durch den Wiener Kongress - hatten hier auf der untersten Ebene eine Änderung gebracht. Nach französischem Vorbild wurde im Königreich Westfalen als eine von sechs weiteren die Konversation der Forsten und Gewässer zu Osnabrück und nachdem Osnabrück an Frankreich gefallen war, die Konversation der Forsten und Gewässer zu Rinteln gebildet, die das gesamte Weserdepartement und die Distrikte Höxter und Paderborn umfasste. Unter der Leitung eines Konservators beaufsichtigten "Gardes genereux", "Inspecteurs de Premiere Classe" und "Sous-Inspecteurs de Deucieme Classe" die einzelnen Forstbezirke. Die Inspektion der Forsten und Gewässer zu Büren wurde von Inspecteur Meyer geleitet. Ab 1811 nannte sie sich zwar "Inspektion Paderborn", hatte jedoch weiterhin ihren Dienstsitz in Büren. Ihr unterstand auch das Forstgebiet der späteren Oberförsterei Wünnenberg. 1817 wurde durch Preußen die Forstverwaltung neu organisiert. Die Revierverwaltung übernahm ein Oberförster und der Forstschutz oblag den Förstern oder Unterförstern. Die Oberförsterei Wünnenberg unterstand nun der 1817 gebildeten Forstinspektion Neuhaus und die Forstinspektoren oder Forstmeister waren unmittelbare Vorgesetzte der Oberförster und Forstkassenrendanten. Mit dem 1. Juni 1830 übernahm der Forstinspektor zu Paderborn die Verwaltung der bisherigen Inspektionen Neuhaus und Hardehausen, die somit zugunsten der neu wiedereingerichteten Paderborner Inspektion aufgelöst wurden. Die Oberförsterei Wünnenberg gehörte damit von diesem Zeitpunkt an zur Forstinspektion Paderborn. Laut Erlass des Finanzministers vom 11. Juni 1869 wurde auch sie aufgehoben. Der für sie zuständige Forstmeister wurde zugleich Mitglied des Regierungskollegiums in Minden. Die Akten der bisherigen Inspektionsregistratur ordnete man nach Aussonderung der zu vernichtenden Unterlagen in die Regierungsforstregistratur ein. Die mehr als ein Jahrhundert lang im Rahmen einer kollegialen Regierungsabteilung (Abteilung III für direkte Steuern, Domänen und Forsten) arbeitende Mittelinstanz erfuhr seit 1932/33 mehrere Veränderungen. 1933 gaben die Regierungsforstämter ihre Selbständigkeit auf. Sie wurden in die Bezirksregierungen als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen eingegliedert. Dies bedeutete für Wünnenberg, dass es nach Auflösung der Regierung zu Minden der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten unterstellt war. 1956 wandelte man die Forstabteilungen in Dezernate um. Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 gingen nach Paragraph 54 Absatz 1 des Landesforstgesetzes vom 29. Juli 1969 die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Das Forstamt Wünneberg wurde 1971 aufgelöst. Nachfolgebehörde wurde das staatl. Forstamt Büren.
Das Forstamt Wünnenberg lag im Kreis Büren. Das Kreisgericht dort - in den Akten auch als "Land- und Stadtgericht" bezeichnet - war für Forstvergehen zuständig; für Holzdiebstähle auch das Amtsgericht in Fürstenberg sowie die Kreisgerichtskommission in Fürstenberg.
Bestand
Der Bestand D 6 B Wünnenberg umfasste zunächst rund 360 Akten mit einer Laufzeit von circa 1830 bis 1930; ganz vereinzelt auch darüber hinaus. Die Ablieferung dieser Akten erfolgte durch das Forstamt Wünnenberg und gliederte sich in die zwei Zugänge 61/1967 und 73/1967. Eingeordnet wurde auch eine bereits an das Staatsarchiv Münster abgegebene Akte der Oberförsterei Wünnenberg. Vor 1815 abgeschlossene Akten wurden an das Staatsarchiv Münster abgegeben, Akten der Forstinspektion Neuhaus dem Bestand D 6 A Paderborn zugeordnet.
Registraturgeschichte
1841 wurde ein Registraturplan für die Forstinspektion Paderborn und die dazugehörigen Oberförstereien aufgestellt. Sein Signaturschema lautet: Capitel -Titel - Section - Littera - littera - Fach - (Cap. Tit. Sect. Lit. lit. - Fach), wobei "Cap." jeweils die Sachgruppe bildet und "Tit." die einzelnen dazugehörigen Gruppen. Im Plan war die Anlage einer General- und die einer Spezialakte (Sect. I, Sect. II) vorgesehen, sehr häufig finden sich in diesem Bestand jedoch Aktenbände, die sowohl Generalia als auch Spezialia enthalten, bei der Signaturangabe aber nur unter einer Sektionsbezeichnung laufen.
In Bezug auf das Äußere der Akten wurde angeordnet - und auch eingehalten -, dass links oben auf dem festen Deckel die Signatur - und zwar untereinander - zu stehen habe und die Anordnung der Titel folgendermaßen auszusehen habe:
Acta gen (oder Spez, meistens fehlt bei Spezialakten eine nähere Angabe) der Oberförsterei X
betreffend
[Titelangabe]
Dieser Plan wurde 1871 abgelöst und sämtliche Akten umsigniert in: Fach Tit. Nr.. Der "Titel" ist hier gleichzusetzen mit "Cap." der vorhergehenden Schicht. Schließlich fällt das "Fach" ganz fort und es steht als Signatur nur noch Titel und Nr. (Beispiel: III 2). In einigen Fällen fehlt die Nummer sogar. Dieser Registraturplan von 1871 war für eine Neuordnung der Sachgruppen in der Regel anzuwenden, wenn sie auch in der Reihenfolge umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen.
Verzeichnung und Klassifikation
Die Titel konnten zum Teil übernommen werden, einige reichten allerdings für archivische Zwecke nicht aus und wurden ergänzt oder umgebildet. Wegen der Masse des Stoffes, der besonders in einigen Akten behandelt wird, musste in diesen Fällen mit Enthält - Vermerken oder mit mehrteiligen Titeln gearbeitet werden. Gebildet wurden 12 Sachgruppen, darunter die entsprechenden Untergruppen. Einige dieser Untergruppen behandeln aus zuvor erwähnten Gründen recht umfangreiche Themenkreise. Ein Beispiel für dieses Problem bietet der Klassifikationspunkt 6.2 (Holzeinschlag, Hauungspläne und -rechnungen, Holzhauerlohntarif, Holzhauerlohnsrechnungen, Materialabnutzung). Dieser ganze Themenbereich wird hier meist in einer Akte behandelt. Um eine Überzahl von Verweiskarten zu vermeiden, bestand die einzige Möglichkeit darin, für diesen Bereich nur einen Klassifikationspunkt zu bilden und alles, was die Aktenbände enthalten, im Klassifikationstitel anzugeben.
Ein ähnliches Problem ergab sich bei den im Registraturplan unter XV aufgeführten Bänden "Vermischtes". Diese Akten wurden je nach Inhalt anderen Klassifikationspunkten zugeordnet. Mit Hilfe von Verweisen wurde jeweils auch auf ähnliche, unter anderen Klassifikationspunkten verzeichnete Akten hingewiesen. Innerhalb der einzelnen Klassifikationspunkte wurde das Sachprinzip der Chronologie vorgezogen. Das heißt, zusammengehörige Aktentitel blieben zusammen. Innerhalb dieser Sachsystematik sind die Titel chronologisch, oder bei Personen und Orten alphabetisch geordnet. Die einzelnen Generalakten ließen sich nicht immer an den Anfang der Verzeichnung stellen, da es angebracht schien, die Generalia in den infrage kommenden Fällen innerhalb der Klassifikationsgruppe jeweils vor die Akten zu setzen, zu denen sie inhaltlich gehören. Schlichtweg um den Zusammenhang zwischen Generalia und Spezialia zu wahren.
Kassationen
Zur Kassation bestimmt wurden vier Aktenbände, die aufgrund ihrer geringen Aussagekraft als nicht archivwürdig erschienen. Sie behandelten teilweise nur Einzelfälle, die in keiner Weise von Interesse waren. Es handelte sich hierbei um Schriftwechsel mit Holzhändlern, in dem die einzelnen Händler anfragten, wann das von ihnen gekaufte Holz abfuhrbereit sei etc.. Die drei anderen betroffenen Aktenbände waren deshalb nicht aufhebenswert, weil sie zum einen nur wenige Blatt enthielten und zum anderen ihr Inhalt in anderen Akten ebenfalls behandelt wird.
Ergänzende Überlieferung
Eine Verkehrskarte des Forstamtes Wünnenberg wurde dem Bestand D 73 (Allgemeine Kartensammlung) unter der Signatur D 73 Nr. 5/5831 angegliedert; eine Wirtschaftskarte der Oberförsterei Wünnenberg unter der Signatur D 73 Nr. 4/18578.
Weitere Unterlagen des Forstamtes Wünnenberg befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren (Haus Bürenscher Fonds).
Es ist nach Bestellnr. zu zitieren:
D 6 B Wünnenberg Nr.
Detmold im Juli 1973 und Januar 2013
gez. Simon und Schumacher
70 Kartons = 381 Archivbände 1817-1967. - Findbuch: D 6 B Wünnenberg.
Bestand
German
Hesmer, Herbert, Wald und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Bedingtheiten, Geschichte, Zustand, Hannover 1958.
Hesmer, H.: Wald- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Hannover 1958
Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände: Behörden der Übergangszeit 1802-1816, W. Kohl, H. Richtering, Münster 1964
Behördenverzeichnis NRW 1970
LAV NRW OWL M 1 III B Nr. 14
LAV NRW OWL D 6 A Nr. 5 u. 8
LAV NRW OWL D 6 B Wünnenberg
Hesmer, H.: Wald- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, Hannover 1958
Das Staatsarchiv Münster und seine Bestände: Behörden der Übergangszeit 1802-1816, W. Kohl, H. Richtering, Münster 1964
Behördenverzeichnis NRW 1970
LAV NRW OWL M 1 III B Nr. 14
LAV NRW OWL D 6 A Nr. 5 u. 8
LAV NRW OWL D 6 B Wünnenberg
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
- Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)
- 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archival tectonics)
- 1.2. Regierungsbezirk Minden (1816-1947), Regierungsbezirk Detmold (seit 1947) (Archival tectonics)
- 1.2.1. Verwaltung (Archival tectonics)
- 1.2.1.9. Agrarordnung, Forstverwaltung (Archival tectonics)
- 1.2.1.9.2. Forstverwaltung (Archival tectonics)
- Forstamt Wünnenberg (Archival holding)