Wolfgang [von Dalberg] Kurfürst von Mainz gibt Bernhard [III.] von Liebenstein zu Mannlehen den vierten Teil von Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn (Cleyborn), desgleichen die Teile, welche die Herren von Lierheim, von Dienstädt (Dinstett) und von Ehrenberg (Ernberg) zu Lehen hatten; nachdem Bernhard laut darüber ausgestellter Urkunde alle seine in der Ganerbschaft Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn gekauften Eigengüter dem Aussteller zu Lehen aufgetragen hat. Da die aufgetragenen Eigengüter das Lehen fast um das Doppelte übersteigen, will der Aussteller dem Bernhard binnen eines Jahres ab Ausstellungsdatum 2000 fl Frankfurter Währung in bar liefern, wogegen die aufgetragenen Güter im Falle des Aussterbens der Herren von Liebenstein im Mannesstamm dem Erzstift zufallen sollen. Bernhard verspricht, dem Aussteller Aufstellungen erstens seiner betroffenen Pfand- und Lehenstücke, zweitens der Eigengüter, mit genauer Lageangabe auf Pergament mit Siegel und Unterschrift zuzustellen. Sollten Bernhard oder seine Nachfolger künftig weitere zur Ganerbschaft gehörige Stücke kaufen, müssen sie der Kanzlei des Erzstifts ein transumpt oder vitimus einschicken; bei Aussterben erhält das Erzstift das Vorkaufsrecht darüber. Bernhard und sein Sohn [Albrecht IV.] als Lehnsnachfolger verpflichten sich, die ebenfalls zu Lehen aufgetragene adlige Behausung in Bönnigheim auszubauen und eine andere, von Wolf von Dienstädt erkaufte Behausung nicht in Abgang kommen zu lassen. Siegelankündigung des Ausstellers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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