1564 Juni 14 (Mi) Wolf Eyberger zu Zöbingen verkauft Jakob Hartmann, DO-Vogt zu Dinkelsbühl, unter Vorbehalt der Herrengunst (Gunstgerechtigkeit) um 100 fl Landswährung seine freieigene Gerechtigkeit an 4 Morgen Acker in Tannhauser Markung in gen. Lage; dieser Acker gehört nicht in sein Gut zu Zöbingen. Der A. verpflichtet sich eidlich gegenüber dem gen. Vogt, vor allem aber dem DO als seiner Obrigkeit, seine Lehens- und Untertanenpflichten zu erfüllen und künftig - beginnend 1564 - jährlich auf den29. Sept. (Michael) eine Herrengült von 1 Malter Roggen (Rockengetreidt) in das Deutsche Haus zu Dinkelsbühl zu liefern. Hauptrecht und Handlohn richten sich nach dem alten Herkommen des DO. Sr.: 1) Jakob Althamer, Stadtamman, und 2) Hieronymus Abelin, Bürger, beide zu Dinkelsbühl Ausf. Perg. - 2 Sg. - Rv. - 1 Beil.: Genehmigung des Heinrich von Bobenhausen, Landkomtur der Ballei Franken, zur Umwandlung des gen. Ackers in ein Erbzinsgut gegen die Zahlung von 100 fl, 1564 Juni 9 Prov.: Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 82; Lit. J ASig.: Bü 22; 233