Der Ulmer Bürger Konrad Schmied ("Schmit") von Westerstetten [Alb-Donau-Kreis] und seine Ehefrau Adelheid hinterlassen nach ihrem Tod ihrem Bruder bzw. Schwager Friedrich und seiner Ehefrau Adelheid Haus und Hofstatt in Ulm auf Lebenszeit. Sie sollen davon jährlich am Jahrtag der Eheleute 10 Schilling Heller dem Franziskanerkloster ("Barfu/o/zzen") in Ulm [abgegangen, Bereich westlicher Münsterplatz, Lagerbuch Nr. 150], je 10 Schilling Heller dem Pfarrer in Ulm und seinem Gesellen sowie 1 Pfund und 5 Schilling Heller dem Heiliggeistspital in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] und den Bedürftigen dort geben. Nach ihrem Tod fallen Haus und Hofstatt zu gleichen Teilen an die Pfarrkirche St. Marien ennet Feld in Ulm [abgegangen, Bereich Alter Friedhof] und das Spital dort. Diese sollen dann den Jahrtag für die Eheleute ausrichten. In dem Haus hat die Nichte der Eheleute Adelheid auf Lebenszeit ein Wohnrecht im oberen Gemach. Nach ihrem Tod soll man dort einen Bedürftigen unterbringen, der zu keinerlei Dienstleistungen in dem Haus verpflichtet ist. Auch in dem unteren Gemach soll man einen Bedürftigen zu denselben Bedingungen aufnehmen. Diese sollen in dem Haus freie Herberge und Feuerholz erhalten. Muss das Haus nach einem Brand oder aus sonstigen Gründen neu erbaut werden, dann soll man darin immer eine Heimstatt für zwei Bedürftige einrichten. Des weiteren vermachen sie ihrem Bruder bzw. Schwager und seiner Ehefrau auf Lebenszeit 2 Jauchert Acker an dem Stieg ("Stig") in Schwaighofen ("Swaikouen") [Stadt Neu-Ulm] über dem Brühl ("Bru/o/le") und 2 Jauchert Acker auf dem Schuhbühl ("Schu/o/chbuhel") gegen die Viehweide zwischen den Äckern von Johann und Otto Rot. Sie sollen davon der Nichte des Konrad Schmied Adelheid sowie der Nichte seiner Ehefrau Agnes jährlich 2 Imi Roggen und 2 Imi Hafer am 29. September ("vff sant Michels tag") geben. Beim Tod der einen fällt das Getreide an die Überlebende. Nach dem Tod von Friedrich und Adelheid dürfen ihre Kinder den Ertrag der Äcker im Todesjahr ihrer Eltern für sich behalten. Die Äcker fallen dann aber an die Pfarrkirche St. Marien und das Spital, die davon den beiden Nichten bis zu ihrem Tod das Getreide liefern müssen. Von den Äckern soll man am Jahrtag der Eheleute 1 Pfund und 7 Schilling Heller geben. Davon sind 4 Schilling und 1 Pfund Heller unter den Bedürftigen im Spital zu verteilen, 2 Schilling fallen an den Spitalmeister und 1 Schilling an seinen Gesellen. Den Jahrtag sollen der Spitalmeister oder sein Geselle im Spital begehen. Das Haus und die Äcker dürfen weder verkauft noch verpfändet werden. Den Eheleuten steht das Recht zu, dieses Vermächtnis zu Lebzeiten zu ändern oder aufzuheben.