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Der Knappe Johann von Verne versetzt seinen halben Zehnten zu Dalheim (Dalheym) und den Viehzehnten (uchten) über das Dorf Dalheim (Dalhem) seinem Onkel Friedrich von Dryborgh und dessen Frau Berta für bereits bezahlte 28 rheinische Gulden und leistet Währschaft (warscop). Die Wiederlöse soll zwischen Ostern und Pfingsten angekündigt werden und jährlich zwischen Martini und Mittwinter möglich sein. Siegel des Ausstellers und seines Bruders Cord d.J. von Verne angekündigt. Datum anno Domini MCCCCXC dominica qua cantatur Judica

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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