Markgraf Georg, Coadjutor von Metz, verzichtet nicht nur auf den ihm von seinem Vater zugewiesenen Landesantel, sondern auch auf den ihm nach dem Tode seines Bruders Bernhard zugefallenen Teil zu Gunsten seines Bruders Karl, dem er aber auch die Bezahlung der Schulden überläßt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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