Erhart von Ow (Aw) zu Felldorf (Felldorff) bekundet, dass er seinem Schwager Hans Veit von Wernau (Werdnaw) zu Unterboihingen (Unnderbohingen), der sich gegenüber Barbara von Brandeck geb. Truchseß von Bichishausen (Bischißhausen), Witwe und Geschweie Erhards, als Bürge und Mitschuldner verpflichtet hat, wegen 1000 Gulden in Münzen als Hauptgut und 50 Gulden jährlich am Veitstag (15.6.) fälliger, ablösbarer Zinsen, ihn wegen dieser Mitschuld schadlos zu halten. Bei einer Verletzung dieser Verpflichtung kann er zum Einlager in Rottenburg (Rottenpurg am Negker) oder Horb (Harw) aufgefordert werden, dem er selbst mit einem reisigen Pferd oder statt seiner ein reisiger Knecht mit einem leistbaren Pferd binnen 8 Tagen nachzukommen hat.