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Sachsen-Altenburgische Ratifikation der allgemeinen Münzkonvention und der dazugehörigen Separatartikel vom 30. Juli 1838
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Beglaubigungsmittel: Herzogliches Papiersiegel.- Unterschrift von Herzog Joseph von Sachsen-Altenburg sowie Ernst Edler von Braun, Minister, Geheimrat und Kammerpräsident im Herzogtum Sachsen-Altenburg sowie Wustemann und Hermann.
Ausstellungsort: Altenburg
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).