Endres Quergfelder zu Buch verspricht die mit Genehmigung der verordneten Herren zum Wald errichteten Viehstallung bei seinem, ihm von Kunigunde, Balthasar Volckels Witwe, seiner jetzigen Ehefrau zugebrachten Gütlein nach Wiederaufbauung des vom Feind verbrannten Bauernhofes (wozu das Gütlein vordem gehörte) abzubrechen. - Siegler: Hieronymus Tucher, Richter zu Wörth.