Kläger: Dr. Benjamin Wiese, für sich und zusammen mit Johann Tecklenborg in Vormundschaft der Kinder des Johann Schmidt in Hamburg (Kläger vor dem Obergericht).- Beklagter: Detlef Brasche, Jürgen Hellmcke und Anton Schott als curatores bonorum der Handlungsgesellschafter Martin Moller und Johann Köster, Lakenhändler in Hamburg (Beklagter vor dem Obergericht) und als Nebenbeklagter Dr. Andreas Schultze, in Hamburg (Nebenbeklagter vor dem Obergericht).- Streitgegenstand: Appellationis; Eidesleistung und Beweisführung in einem Streit um die Priorität der Forderungen unter den Gläubigern des wegen Falschmünzerei inhaftierten Martin Moller und seines flüchtigen Gesellschafters Johann Köster; Hinweis der Kläger, dass ihre Forderungen in Höhe von 6558 Mark lübisch aus der Zeit der Errichtung der Handlungsgesellschaft stammten und die entsprechenden Gelder deshalb aus der Fallitmasse der Gesellschaft herausgenommen werden müssten
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Kläger: Dr. Benjamin Wiese, für sich und zusammen mit Johann Tecklenborg in Vormundschaft der Kinder des Johann Schmidt in Hamburg (Kläger vor dem Obergericht).- Beklagter: Detlef Brasche, Jürgen Hellmcke und Anton Schott als curatores bonorum der Handlungsgesellschafter Martin Moller und Johann Köster, Lakenhändler in Hamburg (Beklagter vor dem Obergericht) und als Nebenbeklagter Dr. Andreas Schultze, in Hamburg (Nebenbeklagter vor dem Obergericht).- Streitgegenstand: Appellationis; Eidesleistung und Beweisführung in einem Streit um die Priorität der Forderungen unter den Gläubigern des wegen Falschmünzerei inhaftierten Martin Moller und seines flüchtigen Gesellschafters Johann Köster; Hinweis der Kläger, dass ihre Forderungen in Höhe von 6558 Mark lübisch aus der Zeit der Errichtung der Handlungsgesellschaft stammten und die entsprechenden Gelder deshalb aus der Fallitmasse der Gesellschaft herausgenommen werden müssten
211-2_W 27 Teil 2
W 3187
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> W
1668-1687
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Dr. Franz Philip Högelen. Beklagter: Dr. Johann Paul Fuchs (1676). Dr. Johann Ulrich Zeller (1687). Nebenbeklagter: Dr. Christian Wilhelm Ditmar (1676). Dr. Johann Christoph Limbach (1677).- Instanzen: 1. Niedergericht 1669-1671. 2. Obergericht 1671-1675. 3. Reichskammergericht 1676-1685 (1676-1687).- Darin: Obligationen, Wechsel, Zessionen, Quittungen, Rechnungen und Kontokorrente der beteiligten Personen u.a. über Geschäfte mit Tuchen und Seide 1661-1669 (passim); Vertrag von 1668 über die Anstellung des Hermann Lange als Geselle bei Martin Moller; Vertrag von 1668 über die Vermietung einer Bude durch die Testamentsvollstrecker des Wilcken Wrede an Martin Moller; Gesellschaftervertrag von 1669 zwischen Martin Moller, Johann Köster und Hermann Lange sowie eine zusätzliche Erklärung des Martin Moller über die von ihm in die Gesellschaft eingebrachten Forderungen und Schulden; Inventar der Warenbestände der Gesellschaft und Aufstellungen über die Vermögensverhältnisse der Gesellschafter und über die Schuldner und Gläubiger der Gesellschaft in Hamburg, Güstrow, Amsterdam und anderen Städten 1669; Bürgschaft von 1669 des Johann Köster für eine an Lt. Jacob Moers zedierte Obligation des Martin Moller für Andreas Schultze; gutachterliche Äußerungen von 1684 und 1685 der Buchhalter Heinrich Lesnitzer und Michael Höneke über die von den Beklagten vorgelegten Kaufmannsbücher und Abrechnungen; Auszug aus den "Decisiones" des Benedict Carpzov.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11410 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:59 MEZ