Die Appellantin fordert für ihren Sohn den Erbteil von dessen Großmutter väterlicherseits, Odilia Godefrida von Reuschenberg zu Setterich, da deren Erbverzicht nur zugunsten des Mannesstammes erfolgt sei, der aber, nachdem ihr Neffe Jobst Franz Edmund von Reuschenberg ohne männliche Erben verstorben sei, erloschen sei, so daß der Erbanspruch seiner Großmutter wieder auflebe. Siehe auch RKG 682 (B 1871/5690).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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