Die Appellantin fordert für ihren Sohn den Erbteil von dessen Großmutter väterlicherseits, Odilia Godefrida von Reuschenberg zu Setterich, da deren Erbverzicht nur zugunsten des Mannesstammes erfolgt sei, der aber, nachdem ihr Neffe Jobst Franz Edmund von Reuschenberg ohne männliche Erben verstorben sei, erloschen sei, so daß der Erbanspruch seiner Großmutter wieder auflebe. Siehe auch RKG 682 (B 1871/5690).
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Die Appellantin fordert für ihren Sohn den Erbteil von dessen Großmutter väterlicherseits, Odilia Godefrida von Reuschenberg zu Setterich, da deren Erbverzicht nur zugunsten des Mannesstammes erfolgt sei, der aber, nachdem ihr Neffe Jobst Franz Edmund von Reuschenberg ohne männliche Erben verstorben sei, erloschen sei, so daß der Erbanspruch seiner Großmutter wieder auflebe. Siehe auch RKG 682 (B 1871/5690).
AA 0627, 701 - B 1908/5731
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1754-1774 (1650-1756)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johanna Isabella Margaretha, verwitwete Frfr. von Bourscheidt zu Burgbrohl, geb. Gräfin von Schaesberg, als Vormund ihres minderjähr. Sohnes Franz Karl Beklagter: Die 4 Töchter des verstorbenen Jobst Edmund Franz Frhr. von Reuschenberg zu Setterich: Maria Theresia, verwitwete von Coudenhove zu Fraiture und Setterich, vertreten durch den Kapitular zu St. Paulus zu Lüttich und Domkanoniker ebenda, Guilleaume Maria Frhr. de Coudenhove, als Kurator ihrer minderjährigen Kinder; Maria Louisa (Maria Ludowica), vertreten durch ihren Ehemann Franz Karl von Reuschenberg zu Selikum und Kendenich; Maria Adolphina, vertreten durch ihren Ehemann (Franz Karl) von Forstmeister zu Gelnhausen; Maria Elisabeth Theresia, vertreten durch ihren Ehemann Eugen Theodor von Hoen-Neufchâteau (Belgien) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Wilhelm Weylach 1754 - Subst. : Lic. Henrich Joseph Brack Prokuratoren (Bekl.): Lic. Henrich Joseph Brack [1753] 1754, 1754 - Subst.: Lic. Johann Paul Besserer [1753] 1754 - Subst.: Lic. Johannes Franciscus Wolff 1754 Prozeßart: Citationis ad videndum se immitti in possessionem .. . seque ... condemnari Instanzen: RKG 1754-1774 (1650-1756) Beweismittel: Bd. 2: Heiratsvertrag zwischen Franz Damian Wilhelm von Bourscheidt und Odilia Godefrida von Reuschenberg, 1677, mit Erläuterung des Erbverzichts der Braut vom gleichen Tag (21-24). Todesanzeige des jül.-berg. Geheimen Rats und Oberamtmanns zu Aldenhoven Jobst Franz Edmund von Reuschenberg, Herrn zu Setterich, verstorben am 10. Apr. 1745 (25f.). Vom Pastor der Herrschaft und Pfarrei Setterich, Christianus Reuters, am 7. Juli 1754 angefertigter Auszug aus dem Taufbuch: 11. Mai 1650 Geburt eines Sohnes des Herrn von Setterich, 25. Mai Taufe auf den Namen Alexander Ambrosius Johannes; 4. Juni 1651: Tochter geb., 6. Juni getauft auf den Namen Anna Margaretha Agnes; 13. Okt. 1652 getauft die 2. Tochter, Odilia; 28. Okt. 1654 geb., Anna Maria; 19. Apr. 1657 um 10 Uhr nachts getauft, weil sie “debilis” war: Gertrud Maria, Taufpaten Cubicularius Henricus Palmen und Gertrud Kuppers (42f.). Auszug aus dem Vergleich zwischen den Töchtern 1. und 2. Ehe des Jodocus Franciscus Edmundus von Reuschenberg zu Setterich, 1745: Hoen- Neufchateau und Ehefrau erhalten zu ewigem Abstand 19000 Rtlr. zu 54 Aachener Mark und verzichten dafür auf alle weiteren Ansprüche (104-107). Testament des Feldmarschalls und Obristen Johann von Reuschenberg zu Setterich, Vienenburg; worin er, von einigen Legaten abgesehen, seinen “Vetter” Jost Edmund zum Alleinerben einsetzt, 1659 (142-149). Auszug aus dem RHR-Prozeß Jobst Edmund ./. Domkapitel Hildesheim, das Amt Vienenburg (Kr. Salzgitter) betr., 1710 (146-149). Vergleich zwischen den Kindern 1. und 2. Ehe des kurköln. Kriegsrats, Obristen, Gubernators und Amtmanns zu Kaiserswerth, Johann Sigismund von Frentz zu Kendenich, 1692 (150-153). Jobst Edmund von Reuschenberg überträgt seinem Sohn Ambrosius Alexander Johannes sein adeliges Haus und Gut Heckhof unterhalb von Zons und sein adel. Haus und Gut zu Clausenstein in der Grafschaft Mark, die als Pfänder für die Mitgift seiner Töchter Odilia Godefrida und Maria Anna von je 6000 Rtlr. bestimmt waren, wofür dieser die Zahlung beider Kapitalien bzw. Zinsen übernimmt, 1678 (154-157). Beschreibung: 2 Bde., 4 cm; Bd. 1: 14 Bl., geb.; Protokoll; Bd. 2: 3 cm, 157 Bl., geb.; Q 1 - 24 (1756), 3 Beilagen; Q 11, 12, 18 lat. Die 3 Beilagen (Bd. 2, Bl. 88-95) lagen bis Feb. 1985 in RKG 682 (B 1871/5690). Der Prozeß wurde im Mai 1953 vom Landeshauptarchiv Koblenz abgegeben.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:29 MESZ
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