Veit Müller d. A. aus Plieningen, zu Stuttgart gef., weil er nach Veröffentlichung des Todesurteils gegen seinen Sohn den Vogt als fürstlichen Anwalt ungebührlich angeredet, ksl. Recht gefordert und mit trotzigen Worten, niemandem zu verzeihen, auf seinen Sohn eingeredet hatte, daselbst peinlich beklagt und nach erlittener Gefängnishaft zu weiteren 14 Tagen Haft verurteilt, schwört U. und verspricht, derartige Handlungen und Reden in Zukunft zu unterlassen. Sein Sohn Veit Müller d. J. hatte versucht, seinen Vetter Martin Fuchs zu erschießen, war deswegen peinlich beklagt und zum Tode durch das Schwert verurteilt worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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