Staatshochbauamt Hannover (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 240 Hannover
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.3 Finanzen >> 1.13.3.3 Staatshochbauverwaltung >> 1.13.3.3.2 Untere Landesbehörden
1952-1953
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Staatshochbauämter und ihren Aufgaben siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Staatshochbauverwaltung" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g477 ). Zur Vorgeschichte des Staatshochbauamtes Hannover vor 1945 siehe die Vorworte zu den Beständen Hann. 100 Hannover I und Hannover II.
Bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bestanden folgende Staatshochbauämter im Raum Hannover, die jeweils wie vor 1945 dem Regierungspräsidenten in Hannover (1978-1989 der Bezirksregierung Hannover) unterstanden:
Geschichte des Bestandsbildners: - Hannover I: teilweise Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Stadtkreis Hannover;
- Hannover II: Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Landkreis Hannover sowie darüber hinaus teilweise Betreuung von Liegenschaften und Bearbeitung von Baumaßnahmen im Stadtkreis Hannover;
- Hannover III: Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes in den Landkreisen Neustadt a.R. und Springe.
In den Folgejahren kam es zu weiteren Gründungen von Staatsbauämtern sowie organisatorischen Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1947 Einrichtung des Staatshochbauamts Hannover IV, welches die Aufgaben des ehemaligen Provinzialverbandes Hannover (Hochbauabteilung der Provinzialbauverwaltung) übernahm;
- 1949 Einrichtung des Staatshochbauamts Hannover V durch Umbenennung des bisherigen Reichsbauamtes Hannover, welches für die Liegenschaften des Deutschen Reichs, der ehemaligen Wehrmacht und der Landessteuerverwaltung in den Bereichen der Regierungspräsidenten Hannover und Hildesheim zuständig war;
- 1949 Eingliederung des Staatshochbauamts Hannover IV in das Staatshochbauamt Hannover II sowie Umbenennung des Staatshochbauamts Hannover V in Hannover IV.
Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs der Staatshochbauämter Hannover I-IV ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1951 Übernahme der Betreuung ziviler Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung durch die örtlich zuständigen Staatshochbauämter Hannover I-III zulasten des Staatshochbauamts Hannover IV, das nur noch für die Stadt Hannover zuständig war;
- 1956 Abgabe der technischen Bearbeitung der Bauaufsicht vom Staatshochbauamt Hannover II an den Landkreis Hannover;
- 1958 Neuverteilung von Liegenschaftsbetreuungen zwischen den Staatshochbauämtern Hannover I-III (letzteres wurde ein reines Hochschulbauamt):
1) Polizeigebäude von Hannover III an Hannover I
2) Tierärztliche Hochschule Hannover von Hannover I an Hannover III
3) Liegenschaften in der Stadt Hannover und im Landkreis Springe von Hannover III an Hannover II
4) Technische Hochschule Hannover von Hannover II an Hannover III
5) Oberfinanzdirektion Hannover und Bauten der Versorgungsverwaltung von Hannover III an Hannover IV
6) Liegenschaften im Landkreis Neustadt a.R. von Hannover III an das Staatshochbauamt Nienburg;
Geschichte des Bestandsbildners: - 1962 Übernahme der baulichen Betreuung der Landtagsgebäude durch das Staatshochbauamt Hannover II vom aufgelösten Landtagsneubauamt (1957-1962);
- 1965 Abgabe der technischen Prüfung der Bauaufsicht vom Staatshochbauamt Hannover II an den Landkreis Springe;
- 1967 Auflösung des Staatshochbauamts Hannover III, das teilweise in das Staatshochbauamt Hannover II eingegliedert, zum Teil als Außenstelle einer neuen Sonderbehörde (Der Sonderbeauftragte für den Hochschulbau [1967-1973]) weitergeführt wurde; zugleich Umbenennung des Staatshochbauamts Hannover IV in Hannover III;
- 1973 Ausgliederung der Baugruppe für den Hochschulbau aus dem Staatshochbauamt Hannover II und der Außenstelle der bisherigen Sonderbehörde;
- 1978 Zusammenfassung der Aufgaben der Staatshochbauämter Hannover I-III und Neuverteilung auf die Staatshochbauämter Hannover I und II;
- 1987 Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für den Hochschulausbau durch das Staatshochbauamt Hannover II nach der Auflösung der Hochschulbaugesellschaft;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft durch das Staatshochbauamt Hannover I für das Staatshochbauamt Halle (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung;
- 1995 Eingliederung des Staatshochbauamts Wunstorf (bis 1989 Staatliche Bauleitung Wunstorf) in das Staatshochbauamt Hannover II (Nds. MBl. 42/1995, S. 1274).
2001 wurden die bisherigen Staatshochbauämter Hannover I und II in Staatliches Baumanagement (SB) Hannover I bzw. II umbenannt und somit Teil des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN). Beide SB erfüllten u.a. Sonderaufgaben im Bereich von landes- und bundesweiten Planungs- und Beratungstätigkeiten für die NATO, die Bundeswehr und die britischen Stationierungsstreitkräfte. Im Januar 2007 wurden die bisherigen SB Hannover I und II zum SB Hannover mit Sitz in Hannover zusammengeschlossen (Nds. MBl. 1/2007, S. 21). Der Amtsbezirk umfasst seitdem die Stadt Hannover und den östlichen Teil der Region Hannover.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält bisher lediglich eine Akte, die im November 2009 vom SB Hannover abgegeben wurde (Acc. 2009/150).
In der Kartensammlung sind zahlreiche Bauzeichnungen des SB Hannover in den Beständen Karten - Mappen und Karten Hannover (Stadt) vorhanden.
Stand: November 2009
Bearbeiter: Christiane Drewes (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
Bei der Gründung des Landes Niedersachsen 1946 bestanden folgende Staatshochbauämter im Raum Hannover, die jeweils wie vor 1945 dem Regierungspräsidenten in Hannover (1978-1989 der Bezirksregierung Hannover) unterstanden:
Geschichte des Bestandsbildners: - Hannover I: teilweise Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Stadtkreis Hannover;
- Hannover II: Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes im Landkreis Hannover sowie darüber hinaus teilweise Betreuung von Liegenschaften und Bearbeitung von Baumaßnahmen im Stadtkreis Hannover;
- Hannover III: Betreuung der baulichen Anlagen und Bearbeitung der Baumaßnahmen des Landes in den Landkreisen Neustadt a.R. und Springe.
In den Folgejahren kam es zu weiteren Gründungen von Staatsbauämtern sowie organisatorischen Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1947 Einrichtung des Staatshochbauamts Hannover IV, welches die Aufgaben des ehemaligen Provinzialverbandes Hannover (Hochbauabteilung der Provinzialbauverwaltung) übernahm;
- 1949 Einrichtung des Staatshochbauamts Hannover V durch Umbenennung des bisherigen Reichsbauamtes Hannover, welches für die Liegenschaften des Deutschen Reichs, der ehemaligen Wehrmacht und der Landessteuerverwaltung in den Bereichen der Regierungspräsidenten Hannover und Hildesheim zuständig war;
- 1949 Eingliederung des Staatshochbauamts Hannover IV in das Staatshochbauamt Hannover II sowie Umbenennung des Staatshochbauamts Hannover V in Hannover IV.
Hinsichtlich des sachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereichs der Staatshochbauämter Hannover I-IV ergaben sich im Laufe der Zeit folgende Veränderungen:
Geschichte des Bestandsbildners: - 1951 Übernahme der Betreuung ziviler Bundesliegenschaften und Liegenschaften der Landessteuerverwaltung durch die örtlich zuständigen Staatshochbauämter Hannover I-III zulasten des Staatshochbauamts Hannover IV, das nur noch für die Stadt Hannover zuständig war;
- 1956 Abgabe der technischen Bearbeitung der Bauaufsicht vom Staatshochbauamt Hannover II an den Landkreis Hannover;
- 1958 Neuverteilung von Liegenschaftsbetreuungen zwischen den Staatshochbauämtern Hannover I-III (letzteres wurde ein reines Hochschulbauamt):
1) Polizeigebäude von Hannover III an Hannover I
2) Tierärztliche Hochschule Hannover von Hannover I an Hannover III
3) Liegenschaften in der Stadt Hannover und im Landkreis Springe von Hannover III an Hannover II
4) Technische Hochschule Hannover von Hannover II an Hannover III
5) Oberfinanzdirektion Hannover und Bauten der Versorgungsverwaltung von Hannover III an Hannover IV
6) Liegenschaften im Landkreis Neustadt a.R. von Hannover III an das Staatshochbauamt Nienburg;
Geschichte des Bestandsbildners: - 1962 Übernahme der baulichen Betreuung der Landtagsgebäude durch das Staatshochbauamt Hannover II vom aufgelösten Landtagsneubauamt (1957-1962);
- 1965 Abgabe der technischen Prüfung der Bauaufsicht vom Staatshochbauamt Hannover II an den Landkreis Springe;
- 1967 Auflösung des Staatshochbauamts Hannover III, das teilweise in das Staatshochbauamt Hannover II eingegliedert, zum Teil als Außenstelle einer neuen Sonderbehörde (Der Sonderbeauftragte für den Hochschulbau [1967-1973]) weitergeführt wurde; zugleich Umbenennung des Staatshochbauamts Hannover IV in Hannover III;
- 1973 Ausgliederung der Baugruppe für den Hochschulbau aus dem Staatshochbauamt Hannover II und der Außenstelle der bisherigen Sonderbehörde;
- 1978 Zusammenfassung der Aufgaben der Staatshochbauämter Hannover I-III und Neuverteilung auf die Staatshochbauämter Hannover I und II;
- 1987 Übernahme der alleinigen Zuständigkeit für den Hochschulausbau durch das Staatshochbauamt Hannover II nach der Auflösung der Hochschulbaugesellschaft;
- 1991 Übernahme einer Patenschaft durch das Staatshochbauamt Hannover I für das Staatshochbauamt Halle (Sachsen-Anhalt) nach der Wiedervereinigung;
- 1995 Eingliederung des Staatshochbauamts Wunstorf (bis 1989 Staatliche Bauleitung Wunstorf) in das Staatshochbauamt Hannover II (Nds. MBl. 42/1995, S. 1274).
2001 wurden die bisherigen Staatshochbauämter Hannover I und II in Staatliches Baumanagement (SB) Hannover I bzw. II umbenannt und somit Teil des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen (SBN). Beide SB erfüllten u.a. Sonderaufgaben im Bereich von landes- und bundesweiten Planungs- und Beratungstätigkeiten für die NATO, die Bundeswehr und die britischen Stationierungsstreitkräfte. Im Januar 2007 wurden die bisherigen SB Hannover I und II zum SB Hannover mit Sitz in Hannover zusammengeschlossen (Nds. MBl. 1/2007, S. 21). Der Amtsbezirk umfasst seitdem die Stadt Hannover und den östlichen Teil der Region Hannover.
Stand: Oktober 2015
Bestandsgeschichte: Der Bestand enthält bisher lediglich eine Akte, die im November 2009 vom SB Hannover abgegeben wurde (Acc. 2009/150).
In der Kartensammlung sind zahlreiche Bauzeichnungen des SB Hannover in den Beständen Karten - Mappen und Karten Hannover (Stadt) vorhanden.
Stand: November 2009
Bearbeiter: Christiane Drewes (2009)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
0,1
Bestand
Literatur: Siehe Gruppenvorwort
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ