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Kg. Philipp IV. von Spanien (1621-1665) gestattet der Stadt Geldern, 25 Morgen Gemeindegrund zu verkaufen unter der Bedingung, von jedem Morgen einen Erbzins von 6 brabantischen Stübern an den Rentmeister des Amtes Geldern zu entrichten. Roermond, den 7. September 1649 (Abschrift, N.)

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Kreisarchiv Viersen
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