In Klagesachen von Heinrich Wex gegen Christian Frey, dass dieser auf den Gütern von jenem einen unbefugten Düngfuhrweg gesucht, den Frey nicht habe nehmen wollen, daher den Kläger mit dem ein und anderen Scheltwort behängt, darin ihm sein Vater Andreas Frey beigestanden und wie hierauf die Sache ausgemacht worden.