Bischof Gerhard II. von Schaumburg und das Kapitel von Minden vergeben zehn Burglehen, die zur Slotelborch (Schlüsselburg) gehören, davon zwei an Statius v. Münchhausen, Ritter, seinen Sohn Heinecke und seinen Vetter Helmbert, Knappen, sowie an acht weitere nicht genannte Männer, Ritter und Knechte.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner