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Ratsverlaß an Polizeidepartement und Unbürgeramt, daß der Ratsverlaß vom 2. d. M. über die Vorlage der Bürgerrechtsgesuche auch auf die Schutzgesuche ausgedehnt werden soll, daß somit der Rat durch einen Schriftsatz, nötigenfalls durch mündlichen Vortrag über die Verhältnisse der Gesuchsteller in Kenntnis gesetzt werden soll. Gleichzeitige Ausfertigung.

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Stadtarchiv Nürnberg
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