Die von der Familie Walther genannt Fischer durch den Tod des Johann Christoph Fischer genannt Walther heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) sieben H...
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Urk. 14, 11392
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Scheffer, Nr. 8
A I u, Scheffer sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Sche >> Scheffer >> 1750-1759
1751 November 30
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die von der Familie Walther genannt Fischer durch den Tod des Johann Christoph Fischer genannt Walther heimgefallenen Lehen, nämlich: 1.) sieben Hufen Land zu Welferode [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.] mit aller Gerechtigkeit, nach Inhalt der breitenauischen Lehnsbücher; 2.) eine Hufe Land in der Feldmark zu Hilgershausen [Stadtteil von Felsberg, Schwalm-Eder-Kr.] mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und Zubehör; 3.) zwei Erbhufen Land zu Niederzwehren [Stadtteil von Kassel]; 4.) eine Erbhufe zu Oberzwehren [Stadtteil von Kassel]; 5.) anderthalb Hufen Land zu Wolfsanger [Stadtteil von Kassel] oder die laut der fischerischen Lehnsspezifikation vom Jahr 1700 dafür getauschten zwei Hufen Land, von denen eine zu Körle [Gem., Schwalm-Eder-Kr.] und die andere zu Sandershausen [Ortsteil der Gem. Niestetal, Lkr. Kassel] liegt und 1728 von Adam Mergart bewirtschaftet wurde; 6.) der halbe Zehnt zu Kirchbauna [Stadtteil von Baunatal, Lkr. Kassel]; 7.) drei Viertel Weizen und ein Viertel Hafer jährlich zu Niederkaufungen [Ortsteil der Gem. Kaufungen, Lkr. Kassel] anfallend; 8.) ein Garten vor Kassel [Stadt in Hessen] vor dem Ahnaberger Tor; 9.) ein Burglehen zu Gudensberg [Stadt, Schwalm-Eder-Kr.], zu dem neun Pfund Geld jährlich aus Haddamar [Stadtteil von Fritzlar, Schwalm-Eder-Kr.] gehören; 10.) im Dorf Haddamar und im Dorf Lohne [Stadtteil von Fritzlar, Schwalm-Eder-Kr.] von jedem Haus ein Fastnachtshuhn und einen heiligen Abend zu fahren auf Weihnachten, mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und allem Zubehör als Mannlehen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Justus Hartmann Murhard
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Justus Hartmann Murhard
Belehnte/r: Georg Heinrich Scheffer, Regierungsassessor zu Marburg, für sich und als Vormund seines jüngeren Bruders Heinrich Scheffer, Söhne des verstorbenen Johann Justus Hartmann Scheffer
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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