Quittung einer Ablöse
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E1 A 81
Vorl. Nr.: 86
81
E1 A Urkunden
Urkunden >> Gesammelte Urkunden >> Aldenhoven
12. März 1546
Enthält: Bürgermeister, Schöffen und Geschworene zu Aldenhoven ( -hoeven), namentlich Gerat van Loevenich, Gerat Graten, Johan Roch, Jacop Platzbecker, Rutger Moren, sämtlich Schöffen, Peter Palant, Peter van Gressenich, Albert van Loevenich, Baumeister, Jannes Smeitzs, sämtlich Geschworene, bekunden, daß Reynhart van Gressenich, Schultheiß, glaubwürdig nachgewiesen hat, von Junker Wernher van Palant, Herr zu Berg (-gh) [Laurensberg] , die Summe von 320 Goldgulden abgelöst zu haben. Das Geld stammt aus einer Rentenstiftung des Peter Subbe zu 30 Goldgulden current jährlich entsprechend einer Urkunde (loeß breiff>über 600 Goldgulden von 1.505, woraus es dem Schultheiß vorgestreckt worden war. Schöffen und Geschworene quittieren dem Schultheiß die erfolgte Ablöse und sprechen ihn frei für die Kirche von Aldenhoven und die Stiftung des Peter Subbe. Die Summe ist erneut angelegt worden wie folgt: an Gerat van Loevenich zu 3 Goldgulden jährliche Rente mit 60 Goldgulden, an Jan Roch zu 3 Goldgulden mit 60 Goldgulden, an Daniel Weitmesser u . Pauwels, beide Eidame von Jan Boeden, zu 1 1/z Goldgulden mit 30 Goldgulden , an Herman van Mertz und die Kinder Fryns van Sieiden zu 2 Goldgulden mit 40 Goldgulden , an Peter van Gressenich zu 2 Goldgulden mit 40 Goldgulden , an Peter Muser zu 2 1/2 Goldgulden mit 50 Goldgulden und an Frederich den Boeden, visser, zu 2 Goldgulden mit 40 Goldgulden (von einer Urkunde über 6 Goldgulden jährlich), alles zusammen 16 Goldgulden Rente für 320 Goldgulden Bei Ablöse ist das Geld sofort neu anzulegen zugunsten der Stiftung (deinste) des Peter Subbe.
Archivale
Aussteller: Siegler: Bürgermeister, Schöffen und Geschworene der vesten, zu Aldenhoven mit ihrem Schöffenamtssiegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:07 MEZ