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Vor dem Straßburger Hofgericht verkaufen Wölflin gen. Berlin, Sohn des Wölflin von Ehenheim, und seine Ehefrau Grede dem Bernhard, Sohn des Johann gen. Mürsel, eine jährliche Gült von 20 Viertel Korn und 5 Viertel Weizen, die ihnen an 50 Vierteln derselben Marktware, die Johann Ockenfuß zu Windschläg als Erbpacht bezahlt, anteilig zusteht, um 125 Pfund Straßburger Pfennige.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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