König Karl IV. befiehlt, dass die Fürsten, Herrn oder andere Leute, welche untereinander kriegten, ohne dass der Krieg das Reich anginge, ihre Sache ohne Beschädigung der Bürger Nürnbergs oder anderer Unbeteiligter ausfechten sollten, widrigenfalls solche Beschädigungen als Raub betrachtet und demgemäß gerichtet würden. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg