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Steuerlisten der Kameralämter (Bezirkssteuerämter) (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Selekte der Kameralämter
1877-1923
Überlieferungsgeschichte
Die allgemeinen Bezirksfinanzbehörden in Württemberg, die Kameralämter, hießen, soweit sie als Steuerbehörden tätig waren, Bezirkssteuerämter. Für den Steuerbezirk Stuttgart I (Markungen Stuttgart, Degerloch, Wangen) wurde die Steuerverwaltung von einer eigenen Steuerbehörde, dem Hauptsteueramt Stuttgart, wahrgenommen. Mit der Verreichlichung wurden die Bezirkssteuerämter 1919 in Finanzämter umbenannt. Zu diesem Zeitpunkt gab es in Württemberg 63 Bezirkssteuerämer und ein Hauptsteueramt.
Der Bestand enthält vor allem Einkommensteuerlisten, Kapitalsteueraufnahmeprotokolle und Verzeichnisse der von der Kapitalsteuer befreiten Personen des Hauptsteueramts Stuttgart und der nordwürttembergischen Bezirkssteuerämter, und zwar in der Regel für die Steuerjahre 1913 und 1918. Von einzelnen Bezirkssteuerämtern liegen darüber hinaus Verzeichnisse über weitere Steuerarten, wie Kriegssteuer, Gewerbesteuer, Besitz- und Vermögensteuer, Gebäudesteuer, Zuwachssteuer und Sporteln vor.
Vorbemerkung: Die allgemeinen Bezirksfinanzbehörden in Württemberg, die Kameralämter, hießen, soweit sie als Steuerbehörden tätig waren, Bezirkssteuerämter. Seit 1895 waren die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken identisch. Eine Besonderheit wies der Stadtdirektionsbezirk Stuttgart auf: Während für den Steuerbezirk Stuttgart I (= Markungen Stuttgart, Degerloch, Wangen) die Steuerverwaltung von einer eigenen Steuerbehörde, dem Hauptsteueramt Stuttgart, wahrgenommen wurde, war für den Steuerbezirk Stuttgart II (= die 1905 eingemeindeten Markungen Cannstatt und Untertürkheim) sowie für den erst 1923 aufgelösten Oberamtsbezirk Cannstatt das Bezirkssteueramt Cannstatt zuständig. Das Bezirkssteueramt Stuttgart besorgte die Steuerverwaltung im Amtsoberamtsbezirk Stuttgart. Mit der Verreichlichung wurden die Bezirkssteuerämter ab 1.10.1919 in Finanzämter umbenannt. Ihr Sprengel änderte sich dadurch zunächst nicht. Zu diesem Zeitpunkt gab es 63 Bezirkssteuerämter und ein Hauptsteueramt. Aufgrund eines Erlasses des Landesfinanzamtes vom 4.4.1928 Nr. 356/28 gaben die Finanzämter zwischen April 1928 und Juli 1929 die Einkommensteuerlisten, die Kapitalsteueraufnahmeprotokolle sowie die Verzeichnisse der von der Kapitalsteuer befreiten Personen an das damalige Staatsfilialarchiv Ludwigsburg ab, und zwar jeweils für die Steuerjahre 1913 und 1918 (E 62 Bü. 122, Bü. 398 Ufasz. 14). Da zu diesem Zeitpunkt in manchen Finanzämtern diese Unterlagen bereits nicht mehr komplett vorhanden waren, wurden teilweise andere Jahrgänge ersatzweise abgeliefert. Einige Finanzämter gaben für bestimmte Gemeinden ihres Sprengels statt der Einkommensteuerlisten und der Kapitalsteueraufnahmeprotokolle die Kartenblätter zur Veranlagung der einzelnen Steuerpflichtigen ab. Die Einkommensteuer wurde aufgrund des Gesetzes vom 8.8.1903 (Regierungsblatt S. 261) erhoben. Die Anlage der Einkommensteuerlisten ist in § 30 der Vollzugsanweisung des Steuerkollegiums, Abt. für direkte Steuern vom 14.6.1904 festgelegt (Amtsblatt des Kgl. Württ. Steuerkollegiums, S. 113 ff.). Demnach sind die Einkommensteuerlisten wie folgt gegliedert: - Abt. A für natürliche Personen, rechtsfähige Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, rechtsfähige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Stiftungen und Vereine, Personenvereine von nicht geschlossener Mitgliederzahl - - Abschnitt I natürliche Personen - - Abschnitt II juristische Personen und Personenvereine - - Abschnitt III staatliche Verwaltungsbehörden - Abt. B für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerkschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, rechtsfähige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften Die Kapitalsteueraufnahmeprotokolle (= Protokolle über die Aufnahme des Ertrags aus Kapitalien und Renten) nach dem Kapitalsteuergesetz vom 8.8.1903 (Regierungsblatt S. 313) wurden aufgrund § 9 der Vollzugsanweisung des Steuerkollegiums, Abteilung für direkte Steuern vom 30.11.1904 (Amtsblatt S. 267 ff.) angelegt, ebenso die Verzeichnisse der nach Art. 6 Ziff. 4 des Kapitalsteuergesetzes von der Kapitalsteuer befreiten Personen (Witwen, geschiedene oder verlassene Ehefrauen, vaterlose Minderjährige, gebrechliche Personen). (Vgl. hierzu auch Friedrich Haller (Hrsg.): Handwörterbuch der württ. Verwaltung, Stuttgart 1915) Von den Bezirkssteuerämtern Crailsheim, Leonberg und Stuttgart sowie vom Hauptsteueramt Stuttgart liegen darüber hinaus Verzeichnisse über weitere Steuerarten, wie Kriegssteuer, Gewerbesteuer, Besitz- und Vermögensteuer, Gebäudesteuer, Zuwachssteuer und Sporteln vor, die Ende der Zwanziger und in den Dreißiger Jahren abgegeben wurden. Im Archiv wurden diese Unterlagen unter Anleitung von Karl Otto Müller zwar in einer tabellarischen Übersicht erfasst (s. Altrepertorien des Staatsarchivs Ludwigsburg), jedoch nicht signiert, so daß sie zwangsläufig im Laufe der Zeit in Unordnung gerieten und eine Benutzung nur unter schwierigen Umständen möglich war. Bereits in der 1937 erschienenen "Gesamtübersicht der Bestände der staatlichen Archive Württembergs" von K.O. Müller werden sie unter der bis heute gültigen Signatur F 101 aufgeführt. Im Zuge der systematischen Beständeaufteilung zwischen dem Staatsarchiv Ludwigsburg und dem Staatsarchiv Sigmaringen 1974/75 wurden die Steuerlisten der südwürttembergischen Kameralämter nach Sigmaringen abgeliefert. Im Februar und März 1996 wurde der in Ludwigsburg verbliebene Bestand von den Werksstudentinnen Regine Taddey und Henriette Rau unter Anleitung der Unterzeichneten verzeichnet. Bei den Redaktionsarbeiten und Recherchen zur Bestandsgeschichte wurde festgestellt, dass sich auch im Bestand F 102 (Hauptsteueramt Stuttgart) noch Steuerlisten und -verzeichnisse im Umfang von ca. 3,7 lfd. m. befanden, die teilweise zeitlich nahtlos an die in F 101 vorhandenen Unterlagen anschlossen. Sie wurden aus F 102 herausgelöst und in F 101 eingegliedert und verzeichnet, so daß jetzt in F 102 wie auch F 103 (Kameralamt Neuffen) nur noch Akten betr. Steuern vorhanden sind, alle Steuerverzeichnisse jedoch in F 101 zusammengefasst sind. Die fachgerechte Verpackung, Signierung und Einlagerung des Bestandes in Reihenfolge der Bestellnummern erledigten Karl Fiedler und Hans-Jürgen Seifried, die EDV-Erfassungs- und Schreibarbeiten Hildegard Aufderklamm. Auf die Erstellung eines Ortsindex wurde verzichtet, da jeder Ort aufgrund seiner Oberamts- bzw. Kameralamtszugehörigkeit und der alphabetischen Auflistung der Steuerdistrikte innerhalb der einzelnen Gliederungspunkte problemlos aufzufinden ist. Ludwigsburg, Dez. 1997 Leuchtweis
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.