Martin Getz aus Tigerfeld, in Ungnade gefallen, weil er im Zwiefalter Forst dem Wildbret nachgegangen war, jedoch auf Fürbitte begnadigt, gelobt eidlich,einen Abtrag von 3 fl und 1"Fachgulden" sowie seine Atzung und die aufgelaufenen Unkosten zu entrichten, sich künftig allen Waidwerks zu enthalten, auf den landesherrlichen Forst sein Augenmerk zu richten, alle des Jagdfrevels Verdächtigen dem Forstmeister anzuzeigen, und schwört U. Er verbürgt sich zur Sicherheit mit 40 fl und setzt sein Hab und Gut als Unterpfand ein. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich eidlich verpflichten, bei Bruch ihre Güter so lange von der Herrschaft angreifen zu lassen, bis die obengen. 40 fl bezahlt sind. Bürgen: 1) Ludwig Schneider aus Wilsingen 2) Hans Herter 3) Hans Henni, beide aus Tigerfeld.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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