[Philipp v. Frankenstein d. Ä.] schreibt an den gräflichen Amtmann Hermann v. Rodenstein mit Bezug auf ihre Gernsheimer Unterredung wegen seines (...
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B 3 Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft)
Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft) >> 1 Findbuch Demandt
[1429] Januar 6
Gleichzeitige Kopie Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geben under myme ingesiegel of den zwolften
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [Philipp v. Frankenstein d. Ä.] schreibt an den gräflichen Amtmann Hermann v. Rodenstein mit Bezug auf ihre Gernsheimer Unterredung wegen seines (des Ausstellers) Schwagers [Hans v.] Wolfskehl, dass er mit diesem daraufhin gesprochen habe, aber keine Antwort im Sinne des Grafen, worüber ihn Philipp v. Geroldstein unterrichtet habe, hätte erlangen können. Heimgekommen, habe er seinen Vetter [Philipp v. Frankenstein d. J.] auf seine Stube zu sich, Heinrich Groschlag und Herdan v. Büches gerufen und ihm gesagt, sein (des Vetters) Tochtermann habe zu Gernsheim eine Antwort erteilt, aus der zu entnehmen sei, dass es zu keiner Sühne komme. Daraufhin habe Heinrich seinen genannten Vetter aufgefordert, mit seinem Tochtermann [Hans v.] Wolfskehl zu sprechen, es zu einem gütlichen Vergleich kommen zu lassen. Hierauf habe sein Schwager Hans v. Wolfskehl an seinen (des Ausstellers) Vetter [Philipp v. Frankenstein] ein Schreiben gerichtet, das er beigeschlossen übersende. Hans v. Wolfskehl schreibt seinem Schwiegervater Philipp v. Frankenstein auf seine Aufforderung, zu ihm zu kommen und den Brief nicht an den Grafen zu schicken, dass er den Eindruck habe, als ob man die Sache verschleppen wolle. Auch wenn das nicht der Fall sei, werde er seine Forderungen geltend machen, was weiteren Verhandlungen nicht im Wege stehe. Er habe ihm und seinem Schwager Philipp d. Ä. seine Ansicht mitgeteilt, höre er (Philipp v. Frankenstein) eine gleiche Auffassung von der anderen Seite, so möge er ihn darüber unterrichten, dann werde er mit seinen Freunden darüber beraten. Anders könne er sich jetzt nicht verhalten und demgemäß jetzt auch nicht zu ihm kommen oder seine Freunde zu ihm schicken, er höre denn etwas anderes
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3400
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: [Philipp v. Frankenstein d. Ä.] schreibt an den gräflichen Amtmann Hermann v. Rodenstein mit Bezug auf ihre Gernsheimer Unterredung wegen seines (des Ausstellers) Schwagers [Hans v.] Wolfskehl, dass er mit diesem daraufhin gesprochen habe, aber keine Antwort im Sinne des Grafen, worüber ihn Philipp v. Geroldstein unterrichtet habe, hätte erlangen können. Heimgekommen, habe er seinen Vetter [Philipp v. Frankenstein d. J.] auf seine Stube zu sich, Heinrich Groschlag und Herdan v. Büches gerufen und ihm gesagt, sein (des Vetters) Tochtermann habe zu Gernsheim eine Antwort erteilt, aus der zu entnehmen sei, dass es zu keiner Sühne komme. Daraufhin habe Heinrich seinen genannten Vetter aufgefordert, mit seinem Tochtermann [Hans v.] Wolfskehl zu sprechen, es zu einem gütlichen Vergleich kommen zu lassen. Hierauf habe sein Schwager Hans v. Wolfskehl an seinen (des Ausstellers) Vetter [Philipp v. Frankenstein] ein Schreiben gerichtet, das er beigeschlossen übersende. Hans v. Wolfskehl schreibt seinem Schwiegervater Philipp v. Frankenstein auf seine Aufforderung, zu ihm zu kommen und den Brief nicht an den Grafen zu schicken, dass er den Eindruck habe, als ob man die Sache verschleppen wolle. Auch wenn das nicht der Fall sei, werde er seine Forderungen geltend machen, was weiteren Verhandlungen nicht im Wege stehe. Er habe ihm und seinem Schwager Philipp d. Ä. seine Ansicht mitgeteilt, höre er (Philipp v. Frankenstein) eine gleiche Auffassung von der anderen Seite, so möge er ihn darüber unterrichten, dann werde er mit seinen Freunden darüber beraten. Anders könne er sich jetzt nicht verhalten und demgemäß jetzt auch nicht zu ihm kommen oder seine Freunde zu ihm schicken, er höre denn etwas anderes
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3400
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:38 MESZ