1452 Apr. 3 (Mo nach dem hailigen palmtag) Ulrich von Hoppingen, Konventherr, und Rudolf von Bopffingen, Vogt zu Ellwangen, einerseits sowie Albrecht von Swabsperg und Heinrich Veldner andererseits vergleichen als Schiedsmänner Herrn Albrecht Schenck, erwählten Abt des Klosters Ellwangen, und Albrecht Biderman in ihren gegenseitigen Schuldforderungen wie folgt: 1) Biderman übergibt für sich, seine Ehefrau und seine Erben der Abtei sein Haus zu Ellwangen am Kirchhof neben Heinz Prangers Haus und 3 Morgen Acker im Burgfeld (im Burgkfeld gein Loch hinuß) samt Kauf- und Fertigungsbriefen. 2) Er verzichtet auf 23 lb hl, die er wegen der Verköstigung der ellwangischen Knechte zu Tannenburg noch zu fordern hat, und auf alles, was er und sein + Vater Hans Biderman, alter Amman zu Ellwangen, von ellwangischen Untertanen der Abtei wegen noch zu fordern haben. 3) Der Abt verzichtet auf das, was Biderman der Abtei seines + Vaters wegen schuldig ist, und übergibt ihm die betreffenden zwei Schuldbriefe. 4) Alle weiteren gegenseitigen Forderungen sind aufgehoben. Sr.: 1) - 4) die Schiedsmänner, 5) der Abt, 6) Albrecht Biderman Ausf. Perg., besch. - 6 Sg. abg. - Rv.: alß Albrecht Biderman vertadingt ist anno lijdo ... RSig.: + (Signatur? Registraturzeichen?); N. 15; Lad. 353 No. 8 ASig.: B 397 Bü. 408 Restauriert: P 90/59