Rudolf von Rückingen und Philipp Gans von Otzberg reversieren gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz über ein gemeinsames fuldisches Burglehen zu Otzberg, das zuvor ihr Vater und Vetter Rudolf von Rückingen (+) als Träger seiner Ehefrau Guda, Tochter des Henne von Rüdigheim, getragen hat. Es folgen Bestimmungen zum Empfang des fuldischen Burglehens nach dem Tode Friedrichs I. durch seinen Sohn Philipp und dessen Erben sowie eine nähere Beschreibung der zum Lehen gehörigen Güter und Gefälle zu Auerbach und Zwingenberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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