Philipp II., König von Spanien, bekennt, Paul Rantzau, seligen Ritters Johann Rantzaus Sohn, und Ulrich Beer, jedem für sich, Asche von Holle und Johann von Ahelden zusammen, und Johann von Rossing und Josua von Qualen, jedem für sich, als Rittmeistern von fünf Fahnen oder Cornetten und ihren Reitern, unter dem Befehl des Herzogs Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf, sowie diesem selbst mit einer Fahne und für seinen Oberbefehl, nachdem er sie für den bevorstehenden Winter abgedankt und mit ihnen einen Stillstand geschlossen hat, an nachständiger Besoldung für die sechs Fahnen oder Compaignyen und also für das ganze Regiment des Herzogs 54705 Rheinische Gulden (à 25 Stüber Brabant) oder 42738 Taler 9 Stüber schuldig zu sein, und verspricht, nach Rat mit Herzog Alba und dem Finanzrat, die Schuld am letzten Februar 1573 in Hamburg oder Bremen zu bezahlen und bei Versäumnis die Gläubiger schadlos zu halten. Gegeven in unser Stadt van Bruessele den XXIIten dach van Novembri int Jaer usw. (1572).

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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