Die zwischen den Häusern Langenburg und Kirchberg entstandene Differenz wegen der so genannten Fohlenwaid unweit des HofsTierberg und deren darauf befindlichen Fohlen, dann dem Seehölzlein, deren Genuss Langenburg von Zeit der Landesteilung an 10 Jahre lang gehabt, Kirchberg hingegen auf besondere Fohlenwaid nun das jus pascendi für die Tierberger Hofwiese genossen, nachdem man aber letztererseits bei genauerer Einsicht des Teilungslibells wahrgenommen, dass sowohl eines als das andere in dem Teilungslos dem hochgräflichen Haus Kirchberg solitarie zugefallen, ist ob darauf zwischen beiden Häusern zu einem schriftlichen Wechsel und Einholung rechtliche Responsori erwachsten nachgehends aber durch hohe Mediation Herzog Friederich Augusti zu Württemberg-Neuenstadt dann auch Graf Christian Kraft zu Hohenlohe-Ingelfingen unter mehr hochgedachten beiden Häusern ein gütlicher Vergleich getroffen und derselbe, mittelst eines bündigen Rezesses befestigt, mithin der ganzen Sache Ziel und Maß dadurch gegeben worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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