Hans Orlacher zu Otterbach unterstellt den nach Anstößern näher beschriebenen halben Morgen Ackerland, den er vor kurzem von Michael Weidner, wohnhaft daselbst, gekauft hat, dem Schutz und Schirm und der Obrigkeit der Reichsstadt Schwäbisch Hall, verschreibt derselben deshalb einen Heller jährlicher und ewiger Gülte aus dieser Liegenschaft, macht dieselbe der Stadt hiermit "steuerbar vnd raisbar" und unterwirft sie deren hoher Obrigkeit.