Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz unterrichtet seine Amtleute und Untertanen, dass er den Juden Aaron bis auf Widerruf in seinen Schirm und Dienst genommen hat, um in etlichen Angelegenheiten gegen andere Juden Forderungen vorzunehmen. Der Aussteller befiehlt seinen Amtleuten, ihm in diesen Sachen behilflich zu sein, wenn er um Beistand ersucht, insbesondere, wenn Aaron andere Juden oder Jüdinnen anzeigt, dass ihre Habe aufzuhalten oder in Beschlag zu nehmen (bekomern) sei. Dabei haben die Amtleute jedoch nicht mehr vorzunehmen, als die Habe aufzuhalten, den Kurfürsten zu unterrichten und seine Weisung abzuwarten. Wenn ein Jude das Geleit des Pfalzgrafen vorweisen kann und nicht übertreten hat, soll er dabei belassen werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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