Urfehde Nr. 183
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7260
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1541 Januar 8
Regest: Sebastian Schaup genannt Schucker, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen in vergangener Zeit auf (= wegen) übel Haushalten das Spiel, auch alle öffentlichen Zechen bei geschworenem Eid verboten haben. Das hat er aber in die Luft geschlagen, so dass er in öffentlichen Zechen betreten (= angetroffen) wurde. Deshalb ist er von den Herren zu Reutlingen ins Gefängnis gelegt worden und hätte eine schwere Straf verdient. Er hat um Gnade gebeten und ist des Gefängnisses entledigt worden. Er hat einen Eid geschworen, gegen die Herren von Reutlingen, die Stadt und die Ihren ewiglich Urfehde zu halten, sich nie zu rächen, sein Leben lang kein Spiel, weder um wenig noch um viel, zu tun und nicht zu wetten noch mit jemand darin Gemeinschaft zu haben, auch in keine öffentliche Zech, Gesellen-, Trink- oder Zunftstube oder Wirtshaus zu gehen um darin zu zechen, abgesehen von seiner eigenen Zunft, wenn ein gemeines Gebot (= Versammlung) oder eine Schenke gehalten wird, ferner kein Messer, Degen oder andere Waffe zu tragen, bis die Herren es ihm erlauben. Wenn er eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er diesen Eid und Urfehde nicht hielte, soll er heissen und sein ein treuloser, meineidiger Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, wie einem solchen vermög des Rechts gebührt.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Koniggot, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ