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Geschichte: Bis ins 19. Jahrhundert übte der (Ober-)Pfarrer von Meerane grundherrliche Rechte einschließlich der niederen Gerichtsbarkeit über etwa 20 auf dem Pfarrlehn errichtete Häuser sowie einige Bauerngüter im Dorf Waldsachsen aus. Damit zählten die Pfarrdotalgerichte zu den schönburgischen Vasallengerichten und unterstanden direkt der Gesamtregierung in Glauchau. Das Pfarrdotalgericht besaß die Gerichtsbarkeit über Güter in Meerane und über einige Bauerngüter im Dorf Waldsachsen. Am 21. August 1848 schloss sich der Gerichtsbezirk mit der Stadtgemeinde Meerane zusammen und ermöglichte den Pfarrdotalen den Erwerb des Meeraner Bürgerrechts. Die Gerichtsbefugnisse gingen 1865 an das neu gebildete Gerichtsamt Meerane über.
Inhalt: Flurverzeichnis.- Kaufprotokolle.- Gerichtshandelsbuch.- Vereinigung mit der Stadtgemeinde Meerane.