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Gf Otto von Everstein bestimmt zu seinem Seelenheil Kl. Wormeln eine jährliche Rente von einer Mark aus der vor dem Tor der Stadt Volkmarsen1) gelegenen Mühle. Diese Zahlung soll so lange fortgesetzt werden, bis gleichwertige Einkünfte aus innerhalb einer Meile des Klosterbereichs gelegenen Besitzungen angewiesen werden oder zehn Mark als Kapital an das Kloster gezahlt sind. Zeugen werden benannt, der Aussteller kündigt sein Siegel an.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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