Schultheiß, Bürgermeister und Richter zu Rottweil beurkunden, daß vor ihnen ihr Mitbürger Volmar von Oberndorf seinen Hof zu Horhausen mit dem Kirchensatz, doch ohne die Vogtei, die Konrad Richger hat, um 150 lb. h. an das Frauenkloster Augustiner Ordens in Oberndorf verkauft hat.