Raugraf Georg und seine Frau Margarete weisen ihrem Sohn Wilhelm und dessen Frau Kunigunde von Sp. 7 Pfund Heller jährlicher Gülte auf ihren Wald Katzenbach sowie auf ihre Leute Johann (Hennekin) von Steingruben, seine Frau, Kinder und Nachkommen an. Wilhelm, Kunigunde und ihre gemeinsamen Leibeserben sollen diese nach Wittumsrecht besitzen und gebrauchen. Georg und Margarete siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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